Informationa

Hier werden Nachrichten über den Salafismus veröffentlicht.
Was sind Salafisten?
Hier anschauen:
http://www.youtube.com/watch?v=l5HRdwsck10
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Diese Seite richtet sich nicht gegen Muslime und den Islam.
Diese Seite soll über den Salafismus/Islamismus/Terrorismus informieren.
Es ist wichtig über Fanatiker aufzuklären, um den Frieden und die Freiheit zu sichern.
Wir wollen in Europa mit allen Menschen friedlich zusammen leben,
egal welche Herkunft, Nationalität und Religion.


::: DOKUS :::
(Achtung: Youtube ist überschwemmt mit Videos, die salafistischen/islamistischen Einfluss besitzen.
Deshalb: Schaut euch die Accounts genau an!)

1.
[DOKU] Wie Salafisten zum Terror verleiten - 2013
https://www.youtube.com/watch?v=uM2x-vgdrKM

2.
Pulverfass Deutschland - Doku über Probleme zwischen Salafisten und Rechtsradikalen
https://www.youtube.com/watch?v=H5nOuzXJOmY

3.
Salafisten, ein finsterer Verein (heute-show)
https://www.youtube.com/watch?v=Myq48smApKs

4.
Deutsche Salafisten drangsalieren weltliche Hilfsorganisationen in Syrien | REPORT MAINZ
https://www.youtube.com/watch?v=lCext-9pu9I

5.
DIE SALAFISTEN KOMMEN
https://www.youtube.com/watch?v=uWARKJSKOP4

6.
Best of 2013 Peter Scholl Latour EZP Salafisten wird durch Saudisches Geld verbreitet!!!
https://www.youtube.com/watch?v=FmV3Z6f1BQQ

7.
Frauen im Islam
https://www.youtube.com/watch?v=mb4G6tUbkD0


8.
Gülen Bewegung
http://de.wikipedia.org/wiki/Fethullah_G%C3%BClen#Deutschland
Gefahr für Deutschland - Gülen Bewegung versucht die Unterwanderung
http://www.youtube.com/watch?v=E9Q1jS7Rw9M

9.
Islamisten oder Demokraten - Die Islamische Milli Görüs / Millî Görüş / Milli Görüş
http://www.youtube.com/watch?v=EtWjumM5G88

10.
Die türkischen Graue Wölfe (Rechtsextremismus/Islamismus)
http://www.youtube.com/watch?v=_Z9LEc4qM1I

11.
Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland
(türkisch Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu, ADÜTDF; kurz auch Türk Federasyon, dt. „Türkische Föderation“)
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deration_der_T%C3%BCrkisch-Demokratischen_Idealistenvereine_in_Deutschland



http://de.wikipedia.org/wiki/Salafismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Islamismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Mill%C3%AE_G%C3%B6r%C3%BC%C5%9F

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::: DOKUS ENDE :::


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Islam Koran Moschee

Übersicht für 76j4725235b235b891248jv1@googlegroups.com - 4 Benachrichtigungen in 4 Themen

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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Der Islam
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=242776
Oct 31st 2024, 20:49
 
Der Islam ist die Hingabe an den Erhabenen Allah. Muslime glauben, dass er die richtige und einzige Religion ist, die seit Adam von Allah sowohl gegründet, als auch von Ihm als Glaubensweise angenommen wird. Der Glaube ist immer derselbe seit alters her. Die Vorschriften hinsichtlich des Erlaubten und des Verbotenen ändern sich von einem Gesandten Allahs zum anderen. Die letzte Form des Islam, mit der Muhammad, möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Heil schenken, gekommen ist und verkündet hat, ist die letzte und umfassendste Form des Islam. Deshalb verpflichtet der Islam die Anhänger des Propheten Muhammad dazu, dass sie die Anerkennung aller Propheten und Gesandten vor  Muhammad glauben und dies aussprechen, sonst gilt ihr Glaube an den Herrn der Gesandten, Muhammad, möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Heil schenken, nicht, und von Allah wird ihr Glaube nicht angenommen wird.
Bei all diesen Propheten und Gesandten gilt nur eine einzige Religion: Islam. So kann kein Muslim einen einzigen Propheten oder Gesandten Allahs oder ein heiliges Buch ablehnen oder vergeuden;  wer so etwas tut, gilt nicht mehr als Muslim, auch wenn er so stark versichert, dass er an den Quran und an die Sunna (Überlieferung des Gesandten Muhammad) glaubt. Der Islam enthält nun, d. h. nach dem Erscheinen der letzten Botschaft mit Muhammad, nur die mohammedanische Form bzw. Botschaft, alles andere wird nicht akzeptiert. Obwohl der Islam alle Botschaften der  sog.
Himmelsreligionen anerkennt, d. h. in ihrem ursprünglichen Original, bevor es nämlich verfälscht oder geändert  wird, nimmt er nur die mit sich vereinbaren Anweisungen der früheren Botschaften an. Vgl. Die dritte Sura 3: 19 und 85. Dort sagt Allah: „Gewiss, die Religion ist bei Allah der Islam. Doch diejenigen, denen die Schrift gegeben wurde, wurden erst uneinig, nachdem das Wissen zu ihnen gekommen war - aus Missgunst untereinander. Doch wer Allahs Zeichen verleugnet -, so ist Allah schnell im Abrechnen."(Koran 3: 19). Und Allah sagt auch: „Wer aber als Religion etwas anderes als den Islam begehrt, so wird es von ihm nicht angenommen werden, und im Jenseits wird er zu den Verlierern gehören." (Koran 3: 85).
Diese Ayat sind eine Botschaft von Allah, dem Allmächtigen, dass Er keine Religion hat, die Er von irgendjemandem annimmt, außer dem Islam, der bedeutet, den Gesandten in dem folgt, womit Allah sie zu jeder Zeit gesandt hat, bis sie mit Muhammad, möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Heil schenken, schlossen, der alle Wege dorthin versperrt hat, außer Muhammads Weg. Wer auch immer Allah, nachdem Er Muhammad sandte, mit einer anderen Religion als Seinem Gesetz begegnet, Der wird diese nicht akzeptieren. (Ibn Kathir).
Dann sagt Allah uns, dass diejenigen, denen das erste Buch gegeben wurde, erst dann anderer Meinung waren, nachdem der Beweis für sie erbracht worden war, indem Allah die Gesandten zu ihnen sandte und das Buch zu ihnen herabscickte. Der Allmächtige verdeutlicht hier, dass diejenigen, denen das Buch gegeben wurde, taten es. Sie haben sich unterschieden, nachdem ihnen Wissen zuteil geworden war. Das bedeutet: Einige von ihnen haben einander Unrecht getan, also waren sie sich über die Wahrheit nicht einig, d.h. Einige von ihnen haben gegeneinander verstoßen, also waren sie aus Neid, Hass und Täuschung uneinig über die Wahrheit, und eineige von ihnen waren durch den Hass auf andere motiviert, in all ihren Worten und Taten zu widersprechen.
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Vorzüge des heiligen Koran. Teil 1
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=242779
Oct 31st 2024, 20:49
 
Vorzüge des heiligen Koran
Der heilige Koran ist die Schrift Nummer eins im Leben und Glauben aller Muslime. Er hat eine besondere Stellung im Herzen und Gewissen eines jeden Muslims wegen der folgenden Merkmale und Vorzüge:
1. Der Koran ist das Wort Allahs, das unserem Gesandten Muhammad– möge Alah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken –, offenbart wurde, beginnend mit Surat Al-Fatiha und endend mit Surat Al-Nas.  Seine hervorragende Sprachlichkeit, stilistische Erhabenheit und logische Zusammengehörigkeit kann man durch die folgende Geschichte aus der früheren Zeit der Offenbarung erkennen:
Aufgrund der Autorität von Ibn Abbas kam Al-Walid bin Al-Mughirah zum Gesandten Allahs – möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken. – er rezitierte ihm etwas vom Koran, dann kam Abu Jahl zu Alwalid und sagte: „O Onkel, deine Leute wollen Geld für dich sammeln." Er sagte: Warum? Abu Jahl betonte: „Lass sie es dir geben, denn du bist zu Muhammad gekommen, um zu sehen, was er zu sagen hat" Er sagte: „Die Quraysh haben erfahren, dass ich einer der reichsten unter ihnen bin." Er sagte: Dann sag du etwas über ihn (Muhammad) und dessen Koran, das deinem Volk klar macht, dass du ihn verleugnst oder dass du ihn hasst. Er sagte: Was soll ich sagen? Bei Gott! Es gibt keinen Mann unter euch, der sich besser mit Poesie auskennt als ich, und auch ich kenne keinen, der sich mit Poesie oder Gedichten besser auskennt als ich, auch nicht mit der Poesie der Dschinn, bei Gott! Tatsächlich sind die Worte, die er  (Muhammad) sagt, süß, aber sie haben eine hervorragende Süße, und tatsächlich der Koran ist oben fruchtbar und unten reichlich üppig, und tatsächlich steht er höher über allem und er zerstört alles, was unter ihm ist. Er sagte: „Dein Volk wird dann mit dir somit nicht zufrieden sein, bis du etwas schlimmes dazu sagst." Alwalid sagte: Lass mich nachdenken! Als er nachdachte, sagte er: Das ist Magie, die ihn mehr betrifft als alles andere. So wurde offenbart: „Lasse Mich (allein) mit wem Ich allein erschaffen habe, (12) und dem Ich ausgedehnten Besitz gegeben habe (13) und Söhne (als ständige Begleiter) anwesend (14) und dem Ich alles schön zurechtgemacht habe; (15) doch begehrt er hierauf, dass Ich (ihm) noch mehr gebe. (16) Keineswegs! Er ist gegen Unsere Zeichen wiederholt widerspenstig gewesen. (17) Ich werde ihn mit Beschwerlichem bedrücken." (Sura 74 /Almuddathir: 11-18).
2. Eine Auszeichnung des Korans ist ebenfalls die Anbetung mit ihm, indem man ihn im Gebet und anderswo rezitiert und die Belohnung für das Rezitieren erhält, und das ist ein Prinzip bei allen Muslimen. Denn der Gesandte, möge Allah ihn segnen und ihm Wohlergehen schenken, sagte: „Wer einen Buchstaben aus dem Buch Allahs liest, wird eine gute Belohnung (Hasana) dafür bekommen, und eine gute Belohnung vervielfacht sich um das Zehnfache. Ich sage nicht: [ Alif Lam mim] sei ein Buchstabe, sondern: Alif ist ein Buchstabe, Lam ein Buchstabe und mim ist auch ein Buchstabe." [Sahih erzählt von Al-Tirmidhi].
Authentische Hadithe wurden bezüglich der Rezitation seiner einzelnen Suren erwähnt, wie zum Beispiel: (Al-Baqarah, Al - Imran, Al-Mulk, Al-Kahf, Al-Mu'awwidhat) und andere Suren.
3. Das Gebet ist nur durch das Lesen des Korans gültig, gemäß dem, was der Prophet – möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken – der sagte: „Es gibt kein Gebet für denjenigen, der nicht den Anfang des Buches (Sura Al-Fatiha) rezitiert." (vereinbart erzählt von Buchari und Muslim.)
4. Der Koran ist frei von Verzerrungen und Veränderungen. Gemäß dem Ausspruch des Allmächtigen: „Wahrlich, wir sind es, die die Mahnung herabgesandt haben, und wahrlich, Wir werden ihr Hüter sein" (Al-Hijr: 9). Die übrigen himmlischen Bücher, wie die Thora und das Evangelium, wurden hingegen von Juden und Christen verfälscht.
5. Der Koran ist frei von Widersprüchen; Nach dem Ausspruch des Allmächtigen: „Denken sie denn nicht sorgfältig über den Koran nach? Wenn er von jemand anderem geoffenbart worden wäre als von Allah, würden sie in ihm wahrlich viel Widerspruch finden." [An-Nisa: 82].
6. Der Koran wird durch die Erleichterung dessen Auswendiglernens gekennzeichnet. Gemäß dem Ausspruch des Allmächtigen: „Und Wir haben den Koran gewiss zum Gedenken leicht gemacht" [Al-Qamar: 40].
7. Der Koran ist ein Wunder. Gott hat die Araber damit herausgefordert und sie sind gescheitert, etwas Ähnliches herzustellen. Allah, der Allmächtige, sagte: „Oder sagen sie: ‚Er habe es erfunden?' Sag Ihnen: ‚Dann produziert eine Sure wie ihn.'" [Yunus: 38].
8. Ruhe und Barmherzigkeit kommen auf den Rezitator des Korans herab. Für die Aussage des Propheten Muhammad – Gottes Gebete und Friede seien mit ihm: „Keine Menschen versammeln sich in einem der Häuser Gottes, um das Buch Allahs zu rezitieren und es untereinander zu studieren, außer dass Ruhe über sie herabkommt, Barmherzigkeit sie umhüllt, Engel sie umgeben und Gott ihrer unter denen gedenkt, die bei ihm sind." [überliefert von Muslim und anderen].
Es wird ergänzt..
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Den Islam erkennen Teil 1. (Allah)
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=242770
Oct 31st 2024, 20:50
 
 
Das Erste, was das Interesse des Muslims nach dem islamischen Glauben erweckt, ist der Umfang der wichtigen Bestandteile, die den Islam bilden. Diese sind vor allen Dingen das Wissen um den Allmächtigen Allah/ Gott, Dessen Liebe und Gehorsam. Dann kommt das Wissen um den Propheten Muhammad, möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Heil schenken. Zum dritten kommt das Wissen um die wesentlichen Aspekte der islamischen Botschaft, wie das Wissen um den heiligen Quran, die Glaubenspartikeln und um die Moralwerte. Diesbezüglich sagt der Erhabene in Sura Muhammad „Wisse also, dass es keinen Gott außer Allah gibt. Und bitte um Vergebung für deine Sünde und für die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen. Allah kennt euren Wandel und euren Aufenthalt." (Sura Muhammad, 19). Der Islam will a priori Wissen um Allah, den richtigen und einzigen Gott und um seine Namen und Eigenschaften, die Er oder sein Gasandter verkündet hat.  Er befiehlt seinem Propheten zu wissen, dass es keine wahre Gottheit gibt außer Allah, was sinngemäß im Koran lautet: Erkenne, o Muhammad, und lehre die Menschen über die würdige Einzigkeit und göttliche Macht Allahs. „Dies, weil Allah die Nacht in den Tag eindringen und den Tag in die Nacht eindringen lässt und weil Allah allhörend und allsehend ist." (Al-Hajj, 61). Das bedeutet: Wisse dies mit Sicherheit und lehre die Menschen auch, wie Allah rechtleitet, wie Er in Sure Al-Duha/ Morgenhelle sagte: „Hat Er dich nicht auf dem Irrweg (der vorislamischen Zeit) gefunden und dich dann richtig geführt" (Al-Duha/93: 7). Muhammad weiß also, dass Allah zur Rechtleitung führt und dass Er die Menschen lehrt. „Allah" ist ein Name, der spezifisch für das Höchste Wesen ist, der existieren muss, und es ist ein Wort, das alle göttlichen Eigenschaften umfasst. Aus diesem Grund ist es nicht zulässig, dass ein Mensch oder sogar ein Engel damit oder mit der Bezeichnung Majestät beschrieben wird. Allah ist der erste unter Allahs Namen, Ehre sei Ihm, dem Höchsten und Erhabensten. Das Wort „Majestät" wird Allah mit dem grandiosen lam - l ausgesprochen, um Übertreibung und Größe anzuzeigen, wenn der  Name nicht vorangestellt wird durch das Vokalisationszeichen Kasra (Kurz – i) oder durch ein langes ya. Das Wort der Majestät – d. h. Allah – wird normalerweise in Verbingung mit Worten der Ehrfurcht und Verherrlichung erwähnt, daher sagen wir: Allah, der Allmächtige, und es kann ausreichend sein, das Wort der „Ehrfurcht" allein zu erwähnen um auf Ihn hinzuweisen. Also sagt der Muslim: der Allmächtige sagt, der Allmächtige will usw.
„Allah" ist also der Name, der spezifisch für das Höchste Wesen ist, das existieren muss, und es ist ein Wort, das alle göttlichen Eigenschaften umfasst. Aus diesem Grund ist es nicht zulässig, dass ein Mensch oder sogar ein Engel damit oder mit der Bezeichnung „Majestät" beschrieben wird. Allah ist der erste seiner Namen, Ehre sei Ihm, dem Höchsten und Erhabensten. Der Majestätsname, Allah, kann mit dem Verschwörungs-Stil verbunden sein, wie zum Beispiel: „Ich schwöre bei Allah", und dem Stil des Flehens und der Hoffnung, also sagen wir: „Bei Allah" sowie dem Stil des Ausrufes, wie: Möge Allah barmherzig sein. Auch der Stil der Zustimmung, Bewunderung und des Flehens, wie: „Oh Allah, wir bitten Dich um ein gutes Ende!"
Allah, der Allmächtige, hat nun alle Tugenden für die sunnitischen Muslime vereint. Durch Allahs Gnade bestätigen sie das, was Allah für sich bestätigt hat, und was sien Gesandter, möge Allah ihn segnen und ihm Wohlergehen schenken, für ihn hinsichtlich der Eigenschaften bestätigt hat. Sie als Muslime gehen nicht darüber hinaus, und trotzdem distanzieren sie Ihn  von jeglicher Ähnlichkeit oder jeglichem Vergleich zu den Geschöpfen. So fassen sie gemeinsam die Bedeutung der Attribute Allahs in einer Weise auf, die seiner Majestät angemessen ist, und überlassen Ihm das Wissen um ihre Qualität und ihr Wesen. Das ist die Voraussetzung des Glaubens und der Hingabe an die Offenbarungstexte.
Allah, der Allmächtige, sagt in Sura Al-Shura: „Nichts ist Ihm gleich, und Er ist der Allhörende, der Allsehende." Er verband hier die Leugnung der Ähnlichkeit mit der Bekräftigung der Namen, die gerade Attribute der Perfektion und Majestät in sich tragen.  Die Eigenschaften der Handlung unterscheiden sich in dieser Hinsicht nicht von den Eigenschaften der Essenz, denn jede Bezeichnung davon stammt von unserem Herrn im Koran. So wie wir dem Allmächtigen, ohne Verzerrung oder Deaktivierung und ohne Gleichung oder Darstellung – Hören und Sehen bestätigen, so stellen wir für Ihn eine Besteigung des Throns und einen Abstieg in den unteren Himmel im letzten Drittel der Nacht fest, sowie auch die Hand, der Fuß und das Lachen und alles davon ist in dem, was seiner Majestät gebührt, ohne Verzerrung oder Deaktivierung und ohne Anpassung oder Darstellung. Dies alles liegt daran, dass diese Merkmale in den Gesetzestexten des Korans oder der Sunna vorgekommen sind. Wenn das nicht geschehen wäre, hätten wir es nicht bewiesen.
Wenn dies klar wird, hat der Vorwurf der Angleichung Allahs Attribute mit den menschlichen Eigenschaften keinen Platz mehr. Vielmehr erklären die Sunniten immer, dass jeder, der Allah mit seiner Schöpfung vergleicht, ungläubig ist. Denn wer leugnet das, womit Allah sich selbst beschrieben hat, der hat nicht geglaubt.
 
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Allahs Attribute (Den Islam erkennen)
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=242773
Oct 31st 2024, 20:50
 
Viele Nicht-Muslime denken, dass das Wort Allah auf ein anderes Wesen deutet als auf den lieben Gott. Das ist ein irreführender Fehler. Die Bezeichnung Allah bedeutet in der Tat den Inbegriff aller erhabenen Benennungen und der Kulminationsdefinition alles Guten und Erhabenen. Allah sagt im Quran u. a. von sich selbst: „O die ihr glaubt, fürchtet Allah. Und eine jede Seele schaue, was sie für morgen vorausschickt. Und fürchtet Allah; gewiss, Allah ist kundig dessen, was ihr tut.  Und seid nicht wie diejenigen, die Allah vergessen haben und die Er dann sich selbst hat vergessen lassen. Das sind die Frevler.  Nicht gleich sind die Insassen des (Höllen-) Feuers und die Insassen des (Paradies-) Gartens. Die Insassen des (Paradies-) Gartens sind die Erfolgreichen. Wenn Wir diesen Qur'an (als Offenbarung) auf einen Berg hinab sendeten, würdest du ihn wahrlich aus Furcht vor Allah demütig werden und sich spalten sehen. Diese Gleichnisse prägen Wir den Menschen, auf dass sie nachdenken mögen. Er ist Allah, außer dem es keinen Gott gibt, der Kenner des Verborgenen und des Offenbaren. Er ist der Allerbarmer und Barmherzige. Er ist Allah, außer dem es keinen Gott gibt, der König, der Heilige, der Friede, der Gewährer der Sicherheit, der Wächter, der Allmächtige, der Gewalthaber, der Stolze. Preis sei Allah! (Und erhaben ist Er) über das, was sie (Ihm) beigesellen. Er ist Allah, der Schöpfer, der Erschaffer, der Gestalter. Sein sind die schönsten Namen. Ihn preist (alles), was in den Himmeln und auf der Erde ist. Und Er ist der Allmächtige und Allweise." (Al- Haschr 18-24). In den Namen Allahs treffen sich all diese Bedeutungen in aller Reinheit und Glaubwürdigkeit.
Allah hat die schönsten Namen und die erhabensten Attribute (Eigenschaften), und es gibt einen Unterschied zwischen den Namen und den Eigenschaften Allahs. Dieser Unterschied ist auf zwei Sachen zurückzuführen:
Erstens: Die Namen sind alles, was auf das Wesen Allahs hinweist, zusammen mit den Eigenschaften der Vollkommenheit, die in Ihm vorhanden sind, wie z. B. der Weise, der Allwissende und der Allhörende.
Die Attribute sind die Eigenschaften der Vollkommenheit, die im Wesen Allahs, des Allmächtigen, vorhanden sind, wie Weisheit, Wissen, Hören und Sehen.
Der Name also weist auf zwei Dinge hin, Wesen der Gottheit das Attribut auf eines, die Eigenschaft.
Zweitens: Das Kapitel über die Attribute ist umfassender als das Kapitel über die Namen. Zu den Attributen gehören das Kommen und das Herabsteigen, und wir sind nicht in der Lage, aus diesen Attributen Namen für Allah, den Allmächtigen abzuleiten. Es wird nicht gesagt: Der Kommende oder der Absteigende.
Was die Namen anbetrifft, so weist jeder von ihnen auf eine Eigenschaft hin, wie bereits erwähnt: Der Barmherzige, der Allhörende und der Allsehende deuten auf Eigenschaften der Barmherzigkeit, des Hörens und des Sehens.
Zu den Eigenschften Allahs, des Allmächtigen, gehören diejenigen, die mit Seinen Taten zusammenhängen, wie Freude, Lachen und Zorn. Seine Taten sind endlos. Muslime glauben, dass Allah Einer, Einziger, Ewiger und Ewig ist. Er hat keinen Gleichen, kein Ebenbild, keinen Gefährten, keinen Sohn, keinen Vater, keinen Berater, keinen Teilhaber und keinen Partner.
 
 
 
 
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Übersicht für 76j4725235b235b891248jv1@googlegroups.com - 2 Benachrichtigungen in 2 Themen

Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com>: Jul 08 10:18AM

Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Ist Religion eigentlich noch zeitgem&#228;&#223;? TEIL 3
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=239566
Jul 8th 2024, 09:44
 
Gott ist als Wesen zu wichtig und zu transzendent, als dass man ihn nur durch Eindrücke verstehen könnte. Vielmehr ehrt Gott die Menschen und erweist ihnen Sein Wohlwollen, indem Er durch klare Offenbarung zu ihnen spricht. Spirituelle Praktiken müssen die Entwicklung eines besseren Menschen fördern. Ihre eigentliche Aufgabe besteht darin, uns dabei zu helfen, uns um unsere Seelen zu kümmern, indem wir sie von unseren Sünden reinigen, anstatt uns lediglich dabei zu beflügeln, ozeanische Gefühle der Gelassenheit zu erleben und uns gut zu fühlen. Für letzteres gibt es „schnelle Lösungen", wie Beruhigungsmittel oder Narkotika.
Spiritualität ist nicht nur eine simple Idee der Ablehnung des Materialismus, sondern ein realer Weg, Gott selbst zu gefallen und sich mit Ihm zu verbinden. Gott ist eine echte, inhärente Wertquelle. Er hat es verdient, dass wir eine Verbindung mit Ihm anstreben – und nur durch diese Verbindung wird unser Leben wirklich erfüllt und finden unsere Herzen wahre Zufriedenheit.
In ihrer Abneigung gegen „organisierte" oder „institutionalisierte" Religionen übersehen viele dieser spirituellen Neinsager, dass man bei eifrigem und konsequentem Streben nach einer spirituellen Verbindung mit dem Göttlichen nicht umhin kommt zu erkennen, dass spirituelle Praktiken unweigerlich dazu neigen, routiniert und organisiert zu werden. Dies geschieht, wenn sich diese Praktiken im Laufe der Zeit bewährt haben und in den Augen der Praktizierenden einen wirksamen Beitrag zur spirituellen Entwicklung zu leisten scheinen.
 
Sind religiöse Riten veraltet und rückständig?
Im Islâm ist die Anbetung eine ganzheitliche Lebensweise, die über Riten hinausgeht. Ibn Taimiyya sagte: „Anbetung (Ibâda) ist ein umfassender Begriff, der alles einschließt, was Allâh liebt und woran Er Wohlgefallen findet, seien es Worte oder Handlungen, sowohl äußerlich als auch innerlich" (Madschmû Al-Fatâwâ). Ob wir nun unseren Eltern gegenüber gehorsam sind, Almosen geben, Kranke besuchen, anderen helfen, verwandtschaftliche Beziehungen pflegen, in unseren Geschäften ehrlich sind, für Unterdrückt eintreten, Hungernd speisen oder die Umwelt schützen: Anbetung ist jede Handlung, die Allâh liebt, wenn sie mit der richtigen Absicht ausgeführt wird, Ihm zu gefallen. Religiöse Riten sind ein wesentlicher Aspekt der Anbetung im Islâm. Manche halten die Vorstellung von Riten für archaisch, aber diese Einstellung ist, gelinde gesagt, merkwürdig.
Riten sind in gewisser Weise mit Routinen vergleichbar, aber im Gegensatz zu Routinen, bei denen es sich in der Regel um Aufgaben handelt, die wir wie Gewohnheiten betrachten (z. B. frühstücken, bevor man zur Schule geht, das Bett machen, nachdem man aufgewacht ist usw.), haben Riten einen sinnvolleren Zweck. Für uns stellen sie eine wichtige Aufgabe dar, die wir nicht einfach nur abhaken, sondern bewusst wahrnehmen wollen. Es sind keine simplen Gewohnheiten, vielmehr verlangen sie unsere Aufmerksamkeit und bewusste Anwesenheit. Bei der Durchführung dieser Riten sollte ein gewisses Maß an Absicht, Tatkraft, Hingabe und Energie vorhanden sein. Wenn diese Riten durchgeführt werden, ohne verstanden und gewürdigt zu werden, werden sie zu lästigen Aufgaben, auf die wir lieber verzichten würden.
Das Problem ist hier nicht der Ritus, sondern das Verständnis hierfür und wie es durchgeführt wird. Wir befolgen Rituale in vielen Bereichen unseres Lebens, und wir tun dies, weil sie sehr wertvoll sind. Rituale sind zum Beispiel sehr nützlich, um eine Unternehmenskultur zu verbessern, indem sie Verbindungen und starke Gewohnheiten schaffen, das Engagement der Mitarbeiter erhöhen und Kontinuität, Einarbeitung und Schulung erleichtern. Die Forschung hat auch gezeigt, dass Rituale die Trauer wirksam lindern, indem sie den Menschen helfen, mit dem Tod eines geliebten Menschen fertig zu werden, Ängste abzubauen und das Selbstvertrauen vor der Erfüllung von Aufgaben zu stärken, indem sie Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen positiv beeinflussen. Wir führen auch Rituale durch, um unserem Alltag Struktur und Ordnung zu geben, um freudige Anlässe zu feiern, um historischen Ereignissen zu gedenken, um mit unserer Vergangenheit verbunden zu bleiben, um die gemeinschaftliche Identität zu erhalten, indem wir durch gemeinsame Praktiken Bindungen schaffen, um wichtige Ereignisse und Phasen in unserem Leben zu markieren usw.
Wenn Rituale in verschiedenen Bereichen unseres Lebens so wirksam und vorteilhaft sein können, warum ist es dann so schwierig, ihre positive Kraft auch im Bereich des religiösen Lebens zu begreifen? Aus islâmischer Sicht haben die Muslime ausführlich über die tiefgreifenden spirituellen, physiologischen und gemeinschaftlichen Vorteile geschrieben, die den Riten wie der Salâ, dem Fasten, der Haddsch usw. zugrunde liegen. Um diesen Artikel kurz zu halten, werde ich hier nicht näher darauf eingehen, aber die Beschreibung dieser Riten sind nur eine Google-Suche entfernt für jeden, der mehr wissen möchte.
Zweifellos verlieren diese Riten ihren Nutzen und ihre Bedeutung, wenn jemand sie gedankenlos als bloße Gewohnheiten praktiziert und lediglich die Bewegungen der Riten durchführt. Man kann jedoch nicht die Idee der Riten selbst für die falsche Geisteshaltung einiger derjenigen verantwortlich machen, die sich an ihnen beteiligen. Sicherlich gibt es viele schädliche Praktiken, wie z. B. die Selbstgeißelung. Doch wäre es fair, alle Riten zu verurteilen, nur weil es einige schädliche gibt? Sicherlich sollten wir es vermeiden, einen solchen Trugschluss zu begehen. Kurz gesagt, die Vorstellung von Anbetungsritualen ist keineswegs irrational oder archaisch.
 
Ist Religion also veraltet?
Als Muslim, der den Islâm für die einzig wahre Religion hält, verteidige ich sicherlich nicht alle Religionen, Glaubensbekenntnisse und Praktiken, sondern nur den Begriff der Religion selbst. Ich glaube nicht, dass alle Vorteile, die der Religion zugeschrieben werden, von allen Religionen positiv vorgelebt werden und auf alle Religionen zutreffen. Darüber hinaus glaube ich, dass theistische Religionen (z. B. Islâm, Christentum usw.) als Konzepte im Vergleich zu nicht-theistischen Religionen (z. B. Buddhismus) wesentlich vorteilhafter sind, insbesondere wenn erstere einen viel solideren theologischen Rahmen bieten, der die spirituelle Praxis untermauern kann. Als Muslim würde ich sogar noch weiter gehen und argumentieren, dass der Islam allen Religionen überlegen ist.
Religionen als Ganzes bieten einen viel besseren Kontext, in dem geistige Pflege und Wachstum stattfinden können. Populäre „Do-it-yourself"-Spiritualität ist, wie oben erörtert, keine richtige Spiritualität, da ihr ein kohärenter theologischer Rahmen fehlt, der sie untermauert. Die Bedeutung der Religion ist nach wie vor gegeben und wird es auch in Zukunft sein. Diejenigen, die für ihre Irrelevanz und Überholtheit plädieren, werden aufgefordert, ihren Standpunkt gründlich zu überprüfen.
 
 
 
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Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com>: Jul 08 10:18AM

Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Ist Religion eigentlich noch zeitgem&#228;&#223;? TEIL 2
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=239563
Jul 8th 2024, 09:43
 
Die Vorteile der Religion
Mit Religion meine ich im weitesten Sinne ein System von gemeinsam geteilten Überzeugungen und Praktiken, die dazu dienen, spirituell zu wachsen. Dazu gehören sowohl theistische Religionen (z. B. Islam, Christentum usw.) als auch nicht-theistische Religionen (Buddhismus usw.). Manche haben auf verschiedene Vorteile der Religion hingewiesen, wie z. B.:
-          Verbesserung des Glücklichseins und der psychischen Gesundheit. Mehrere Studien haben eine starke positive Korrelation zwischen psychischem Wohlbefinden und Religiosität aufgezeigt. Einige der Gründe dafür sind, dass das Bekenntnis zu einer Religion Zugang zu einem großen Netz sozialer Unterstützung außerhalb der Familie bietet, die psychische Gesundheit durch Zukunftsoptimismus verbessert, den Stress der Auseinandersetzung mit existenziellen Fragen abnimmt usw.
-          Förderung des sozialen Zusammenhalts. Religion kann durch kollektiv geteilte Überzeugungen und Rituale soziale Einheit schaffen und aufrechterhalten.
-          Ermutigung zur Vergebung. Mehrere Religionswissenschaftler haben darauf hingewiesen, dass alle großen Weltreligionen so strukturiert sind, dass sie die Vergebung stark fördern.
-          Stärkung der Familienbande. Einige Studien haben gezeigt, dass die Beständigkeit einer Ehe direkt mit der Religiosität der Ehepartner zusammenhängt und ein zuverlässiger Anhaltspunkt für den Erfolg einer Ehe ist.
-          Soziale Regulierung. Die Religion ermöglicht und erleichtert die gesellschaftliche Durchsetzung von Moralvorstellungen.
-          Schutz vor sozialen Problemen. Studien haben gezeigt, dass eine verstärkte religiöse Praxis im Allgemeinen soziale Missstände wie Drogenmissbrauch, uneheliche Geburten, Selbstmord, Alkoholismus usw. verhindert.
Andere mögliche Vorteile sind die Bekämpfung von Depressionen, bessere Heilungschancen bei Krankheiten, größeres Selbstwertgefühl usw. Gegen einige dieser Punkte ließe sich jedoch einwenden, dass sie nicht unbedingt nur für die Religion gelten (z. B. sozialer Zusammenhalt). Außerdem hängen einige dieser Vorteile stark davon ab, wie ausgeprägt die Qualität der betreffenden Religion ist (z. B. soziale Kontrolle). Nichtsdestotrotz sind diese Argumente, wenn auch mit Einschränkungen, in ihrer Gesamtheit stichhaltig.
Allerdings würde ich behaupten, dass dies nicht der primäre Nutzen der Religion ist, insbesondere der theistischen Religionen. Der Hauptnutzen der Religion liegt vielmehr darin, dass sie das optimale Mittel ist, mit dem man einen spirituellen Weg zu Gott beschreiten kann.
 
Religion als idealer Rahmen für Spiritualität
David McPherson beschreibt Spiritualität als: „Eine lebenspraktische Orientierung, die von dem geprägt ist, was als selbstüberschreitende Sinnquelle aufgefasst wird, und die starke normative Forderungen – einschließlich solcher nach dem Heiligen oder Ehrwürdigen – beinhaltet ... Spiritualität im weitesten Sinne ist also mehr als nur der Glaube an Gott oder eine spirituelle Kraft (Schicksal, Bestimmung usw.) oder die Anerkennung von etwas Heiligem. Spiritualität erfordert Handlungen, die eine geistige Verwandlung herbeiführen und zum Ausdruck bringen, also ein Wachstum hin zur geistigen Fülle. Wir können dies auch als Prozess der Heiligung (d. h. der Heiligmachung) bezeichnen, bei dem man versucht, in Gefühlen und Handlungen eine angemessene Beziehung zu dem herzustellen, was als heilig oder verehrungswürdig angesehen wird. Mit anderen Worten, man versucht, im Einklang mit einem spirituell geprägten Verständnis des guten Lebens gottähnlicher oder tugendhafter zu werden."
Ausgehend von den Erkenntnissen klassischer islâmischer Theologen und zeitgenössischer westlicher Philosophen werde ich kurz einige Gründe darlegen, die dafür sprechen, dass Spiritualität insbesondere durch die Annahme einer theistischen Religion optimal angestrebt wird.
Wir müssen die Bedeutung theologischer Glaubensbekenntnisse und Lehren berücksichtigen, die religionsfreie spirituelle Systeme in der Regel vernachlässigen. Eine etablierte Theologie ist aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung:
a.       Sie steigern unsere Liebe zu Gott, indem sie uns über seine Eigenschaften informieren. Was wissen wir über Gott, außer dass er unser Schöpfer ist? So wie unsere Liebe zu den Menschen wächst, je besser wir sie kennenlernen, so gilt das auch für Gott, wenn wir eine liebevolle und spirituelle Beziehung zu Ihm aufbauen wollen. Um Gott zu kennen, müssen wir Seine wunderbaren Eigenschaften wie Barmherzigkeit, Gerechtigkeit, Herrlichkeit usw. kennen lernen und betrachten. Ohne eine konkrete Theologie, auf die wir uns beziehen können, fehlt einem solchen Unterfangen jedoch jede solide Grundlage.
b.       Sie machen uns die Beziehung Gottes zu uns bewusst. Sind wir Menschen Gottes Freunde, Feinde, geistige Kinder, Diener, Marionetten und dergleichen? Gehören wir zu einigen dieser Kategorien, zu allen oder zu gar keinen? Wenn einige oder alle von ihnen, sind wir es dann bedingt oder bedingungslos? Wo genau befindet sich der Mensch in Bezug auf seine Beziehung zu Gott? Dies zu wissen ist wichtig, denn die Art der Beziehung, die wir zu Ihm haben, bestimmt notwendigerweise die Art unserer Verehrung Ihm gegenüber. Ohne theologische Lehren, die uns durch göttliche Offenbarung vermittelt werden, könnten wir über die Antwort auf diese zentrale Frage nur spekulieren.
c.       Sie verdeutlichen unseren Lebenszweck. Was bedeutet es wirklich, an Gott zu glauben? Geht es beim Glauben nur darum, Gottes Existenz kognitiv anzuerkennen, oder beinhaltet er auch ein gewisses Maß an Unterwerfung unter Seinen Willen? Möchte Er, dass wir Ihn anbeten, oder verschwenden Menschen, die zu Ihm beten, einfach nur ihre Zeit? Und wer hat gesagt, dass der Sinn des Lebens notwendigerweise in unserer individuellen spirituellen Reise liegt? Vielleicht gibt es etwas Größeres im Leben als unser Streben nach spirituellen Reisen, durch die wir uns innerlich wohler fühlen? Wir haben nicht die Autorität, uns selbst zum Schiedsrichter darüber zu machen, wer Gott ist und was Er von uns verlangt.
d.       Sie prägen unsere Anbetung und geben ihr einen Sinn. Wir beten Gott mit unserem Herzen, unseren Worten und unseren Körpergliedern an. Mit unserem Herzen lieben wir Ihn und sehnen uns danach, Ihn zu sehen. Wir fürchten Ihn und sind Ihm dankbar für die Segnungen, die Er uns zuteilwerden ließ. Mit Worten sprechen wir unsere Gebete und preisen Ihn und bitten Ihn, unsere Bitten zu erhören. Mit unseren Gliedern verneigen wir uns vor Ihm und werfen uns vor Ihm nieder – der höchste Akt der Unterwerfung. Was wir fühlen, sagen und tun, wenn wir unsere Ehrfurcht vor Gott zum Ausdruck bringen, ist eng mit unseren theologischen Überzeugungen über Ihn verknüpft und wird von ihnen geleitet. Die ganze Anbetung wäre zum Beispiel reine Zeitverschwendung, wenn sich dieser Gott als deistisch erweisen würde.
e.       Sie verleihen der Welt für uns einen Sinn. Wie wirkt Gott auf die Welt ein? Gibt es so etwas wie Schicksal? Wie viel freien Willen hat Gott uns gegeben, wenn überhaupt einen? Gibt es ein Leben nach dem Tod oder einen Weg zur Rettung? Und wenn ja, ist dieses Leben eine Prüfung voller Härten, von denen Gott erwartet, dass wir sie als Teil Seines umfassenden Plans für uns geduldig ertragen? Die Theologie beantwortet diese Fragen in einer Weise, wie es ein religionsfreier Rahmen der Spiritualität niemals könnte. Sie gibt uns einen Leitfaden an die Hand, der es uns ermöglicht, die Ereignisse dieser Welt als Teil von Gottes größerem Plan wahrzunehmen, zu verstehen und zu bewerten. Ein solches Wissen macht die Welt und das, was in ihr geschieht, für uns bedeutungsvoller und sinnvoller.
f.        Sie bieten die Möglichkeit, verschiedene spirituelle Praktiken zu thematisieren und zu hinterfragen. Mit unseren theologischen Überzeugungen können wir ein systematisches und kohärentes Bild von dem vermitteln, was wir über Gott glauben und wie wir spirituell versuchen, eine liebevolle Beziehung zu Ihm zu entwickeln. Dies wiederum ermöglicht es uns, mit anderen über unsere Überzeugungen zu sprechen. Es befähigt uns auch, vermeintlich schädliche und potenziell schädigende spirituelle Praktiken (z. B. Selbstgeißelung, Heilkristalle usw.), die sich manchmal in Mysterien kleiden, um einer kritischen Bewertung zu entgehen, sorgfältig zu beurteilen.
g.       Sie verschaffen uns moralische Klarheit. Ist Gott ein moralisch gutes Wesen, das den Menschen ethische Gebote erteilt, an die sie sich halten sollen? Weist das Universum eine moralische Ordnung auf, die von uns verlangt, dass wir unser Leben nach ihr ausrichten? Haben wir als Menschen einen eigenen moralischen Wert, der uns anderen Lebewesen wie Tieren und Insekten überlegen macht? Gibt es moralische Werte, die es wert sind, dass wir sie vertreten und möglicherweise sogar für sie kämpfen? Wie können wir unsere eigenen Wertmaßstäbe korrigieren? Ein solider theologischer Rahmen bietet sachdienliche Antworten auf solche kritischen Fragen.
 
 
 
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Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com>: Jun 13 10:27AM

Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Erleichterungen bei Ihrâm-Verboten - Teil 1
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241411
Jun 13th 2024, 10:19
 
 
Zu den Verboten, die während des Haddsch zu beachten sind, gehören solche, die sowohl für Männer als auch für Frauen gelten: das Verbot des Entfernens von Haaren am Kopf und am Körper durch Rasieren oder anderweitig, das Kürzen der Nägel, das Verwenden von Parfüm auf Kleidung und Körper, das Schließen einer Ehe, die geschlechtliche Annäherung in Lust (auch Küssen und Berühren), das Jagen oder Töten von essbaren Landtieren. Daneben gibt es Gebote, die sich nur auf Männer beziehen: das Tragen von genähten Kleidern und das Bedecken des Kopfes mit etwas, das fest anliegt. Andere Gebote beziehen sich nur auf Frauen, wie das Bedecken des Gesichts und das Tragen von Handschuhen.
Zu den Erleichterungen der Ihrâm-Verbote gehören die folgenden Punkte:
1) Wenn eine Person, die beabsichtigt zum Haddsch zu gehen, die Absicht zur Ifrâd- oder Qirân-Form hat, oder ohne bestimmte Absicht in den Weihezustand eintritt, dann darf sie diese Absicht auflösen und die Tamattu-Form beabsichtigen. Dabei ist es egal, ob er die Absicht beim Eintreten in den Ihrâm-Zustand gefasst hat oder beim Tawâf der Ankunft. In beiden Fällen darf er die Absicht ändern, solange er noch nicht zum Aufenthalt in Arafa war. Das ist die Auffassung von Ahmad und nach ihm sogar erwünscht.
 
 
2) Dem Muhrim (Pilger im Ihrâm-Zustand) ist es erlaubt, sein Untergewand (Izâr) mit einem Seil o. ä festzumachen, und daran liegt nichts auszusetzen. Das ist die Meinung der Schâfiîten und Hanbaliten. Der Autor von „Al-Mughnî" schreibt: „Es ist ihm gestattet, den Izâr umzubinden, weil er ihn braucht, um seine Blöße zu bedecken. Das ist genauso erlaubt wie bei der Kleidung für die Frau." Wenn er um seine Körpermitte etwas wie ein Tuch oder ein Band (…) bindet, so ist es ihm erlaubt (…). Es ist auch erlaubt, das Obergewand festzubinden. Das ist die Meinung von Al-Dschuwainî und Al-Ghazâlî unter den Schâfiîten.
3) Wenn der Muhrim Läuse am Kopf hat, darf er sie vernichten und beseitigen, und daran ist nichts auszusetzen. Der schâfiitische Gelehrte Al-Dschuwainî sagt: „Der Muhrim muss Kopfläuse vernichten, denn somit beseitigt er Schädliches vom Kopf, und Schädliches wird von der Scharîa abgelehnt." Im Hadîth von Kab ibn Udschra (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) heißt es: „Wir waren mit dem Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in Hudaibiyya im Ihrâm-Zustand und die Götzendiener hinderten uns (am Betreten Mekkas). Er sagte: Ich hatte dichtes Haar und mir fielen Läuse ins Gesicht. Da ging der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) an mir vorbei und sagte: „Sind dir die Läuse auf dem Kopf unangenehm?" Ich bejahte. Er sagte: „Und dann kam dieser Vers herab: ‚Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres'" (Sûra 2:196; Al-Buchârî, Muslim). Diejenigen, denen hier eine Fidya (Ausgleich) zu erbringen vorgeschrieben ist, wurde dies aufgetragen, weil sie sich rasierten, um sich von den Läusen zu befreien, nicht weil sie diese vernichtet haben.
4) Es ist nichts daran auszusetzen, wenn ein Muhrim seinen Körper und seinen Kopf mit Seife wäscht oder mit irgendwas, das den Schmutz entfernt. Es spricht nichts dagegen, dies zu tun, und so ist die Meinung der Schâfiîten, die sagen: „Darin liegt nach unserer Lehrmeinung keine Verpöntheit."
5) Wenn ein Pilger nach dem Bewerfen der Dschamrat Al-Aqaba am Tag des Opferns den Ihrâm-Zustand auflöst (Tahallul), ohne Tawâf Al-Ifâda, Rasieren oder Opfern vorgenommen zu haben, ist sein Tahallul gültig und es ist nichts weiteres vorzunehmen. So lautet die Ansicht der Mâlikiten. Bei ihnen erfolgt der erste Tahallul nur durch das Bewerfen der Säulen. Ibn Qudâma unter den Hanbaliten neigt auch zu dieser Auffassung. Al-Qarâfî schreibt in „Ad-Dhachîra": „Der Tahallul besteht aus zwei Stufen: Das Bewerfen der Dschamra Al-Aqaba oder das Verstreichen dieses Zeitraums und als zweites: das Beenden von allen Grundpfeilern (Arkân) des Haddsch. Mit dem ersten Tahallul wird alles wieder erlaubt, das durch den Ihrâm-Zustand verboten war, außer sich den Frauen anzunähern (Geschlechtlichkeit), Parfüm und Jagd. So sagte es Alî Ibn Abû Talib (möge Allâh mit ihm zufrieden sein). Nach dem ersten Tahallul hält der Ihram gemäß dieser Schule teilweise an (Kleidung, Jagd, Berühren, geschlechtliche Annäherung, Heiratsvertrag und Parfüm). Mâlik überliefert von Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er über einen Mann gefragt wurde, der mit seiner Frau in Minâ vor dem Tawâf Al-Ifâda geschlechtlich verkehrte. Da befahl er ihm, ein Kamel zu opfern.
6) Wenn ein Muhrim aus Versehen Jagdbeute erlegt oder weil er vergessen hat, dass er im Ihrâm ist, so ist nichts weiter zu unternehmen. Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Wenn ein Muhrim jagt, weil er es vergessen hat, so obliegt ihm nichts weiteres. Was anderes wäre, wenn es absichtlich geschieht." Auch sagte Allâh der Allmächtige: „Wer von euch es vorsätzlich tötet, (für den gilt es,) eine Ersatzleistung (zu zahlen)" (Sûra 5:95). Aus dem Vers wird klar, dass auch das Gegenteil gilt: Wer eine Jagdbeute versehentlich oder aus Vergessen tötet, für den gibt es keine Ersatzleistung. Grundsätzlich gilt, dass etwas erlaubt ist, bis das Gegenteil belegt ist. Dies ist die Lehre von Ibn Abbâs, Saîd ibn Dschubair, Tâwûs, Ibn Al-Mundhir, Dâwûd, Ibn Hazm und eine Überlieferung in der Schule von Imâm Ahmad, wie es Ibn Muflih in „Al-Furû" erwähnt.
7) Nach Ansicht der Hanafiten ist es für einen Muhrim absolut erlaubt, Jagdbeute zu essen, wenn diese nicht von einem Muhrim (sondern von jemandem außerhalb des Ihrâm-Zustands) gejagt wurde. Der Beleg ist für sie der Hadîth von Abdullâh ibn Abû Qatâda (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), als er einen Wildesel jagte. Er selbst war nicht im Ihrâm-Zustand. Er bot es den Prophetengefährten zum Essen an, und einige aßen davon, während andere es ablehnten. Dann unterbreiteten sie die Angelegenheit dem Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und er sprach: „Esst davon!", und sie waren im Ihrâm-Zustand. In „Badâi As-Sanâi" heißt es: „Egal, ob eine Person, die nicht im Ihrâm ist, für sich selbst jagt oder für einen Pilger im Ihrâm-Zustand, nachdem es nicht durch seinen (des Pilgers) Befehl geschehen ist (...)". Demnach obliegt dem Muhrim nichts, wenn er von Jagdbeute isst, die jemand außerhalb des Ihrâm-Zustands erlegt hat. Es ist egal, ob er für sich selbst jagt oder für den Muhrim, solange dieser nicht den Befehl dazu erteilt hat. Und das geht aus dem genannten Wort hervor. 
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Erleichterungen beim Aufbrechen aus Minâ
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241408
Jun 13th 2024, 10:19
 
 
Über den Aufbruch aus Minâ sagt Allâh der Allmächtige: „Wer sich jedoch in zwei Tagen (mit dem Aufbruch) beeilt, den trifft keine Sünde, und wer länger bleibt, den trifft keine Sünde" (Sûra 2:203). Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die Tage von Minâ sind drei. Wer sich an zwei Tagen (mit dem Aufbruch) beeilt, für den ist es keine Sünde. Und wer länger bleibt, für den ist es keine Sünde" (überl. in den Sunna-Werken; sahîh nach Al-Albânî).
Wer früher aufbrechen will, für den ist es Sunna beim Aufbruch aus Minâ, dies vor dem Sonnenuntergang zu tun. Wenn die Sonne untergeht, bevor er losgezogen ist, bricht er nicht auf, sondern übernachtet dort bis zum nächsten Tag. Dann bewirft er die Säulen und bricht dann erst auf. Dieses Urteil gilt sowohl für denjenigen, der in Mekka wohnhaft ist als auch für diejenigen, die nicht dort wohnen.
Zu den Erleichterungen beim Verlassen von Minâ gehören:
1) Wer sich beeilen und Minâ am zweiten Tag der Taschrîq-Tage verlassen will, muss dies vor Sonnenuntergang an diesem Tag tun. Wenn er nicht loszieht, bevor die Sonne untergegangen ist, so ist es verpönt, dies zu tun, bevor nicht am dritten Tag die Sonne aufgegangen ist. Das wäre der vierte Tag von den Tagen des Dschimâr (Ramy), und er bewirft an ihm die drei Säulen. Wenn er vor der Morgendämmerung abreist, so obliegt ihm nichts weiter, weil der nächste Tag noch nicht angebrochen ist. Er darf abreisen, so wie wenn er vor dem Sonnenuntergang abgereist wäre. Das ist die Auffassung von Abû Hanîfa.
2) Wenn die Sonne am 12. Tag des Monats (dem 2. Taschrîq-Tag) in Minâ untergeht, und jemand, der abreisen wollte, gehindert wird, so wenn jemand bereits am Aufbrechen ist, sich dies aber verzögert (weil z. B. Stau ist oder starker Regen einsetzt, der ihn von der Weiterreise abhält), dann muss er seine Abreise nicht verschieben und auch nicht bis zum nächsten Tag dort nächtigen. Er darf seine Abreise aus Minâ fortsetzen, sobald das Hindernis beseitigt ist, und ihm obliegt nichts weiteres. Die Verzögerung der Abreise bis zum Sonnenuntergang geschah ja nicht aus freiem Entschluss, sondern aus einem Grund, der außerhalb seines Willens lag.
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Erleichterungen bei Ihrâm-Verboten - Teil 2
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241414
Jun 13th 2024, 10:19
 
 
8) Dem Muhrim ist es erlaubt, Ungeziefer und Tiere zu töten, die ihm Schaden zufügen könnten und er ist zu nichts weiterem verpflichtet. Der Verfasser von „Badâi As-Sanâi" schreibt: „Was Tiere anbelangt, die normalerweise selbst mit dem Schaden beginnen, so müssen diese getötet werden und dem Pilger obliegt nichts weiteres. Das gilt für Tiere wie Löwen oder Wölfe. Bei Tieren, die im Allgemeinen selbst nicht mit dem Schaden beginnen, wie z. B. Hyänen, Füchse o. a., tötet man diese erst, wenn sie angreifen. Und auch hier entsteht für ihn keine weitere Verpflichtung. Dieser Ansicht sind die Hanafiten und ihr Beleg ist die Aussage von Ibn Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein): Als er gefragt wurde, wie jemand zu beurteilen ist, der im Ihrâm-Zustand Tiere tötet, berichtete er vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Er befahl die Tötung von bissigen Hunden, Mäusen, Skorpione, Raubvögeln, Raben und Schlangen (im Sinne von „er erlaubte es...")." Da diese häufig von sich aus angreifen, werden sie Tieren gleichgestellt wie Schlangen, Skorpionen, bissigen Hunden.
9) Wenn ein Muhrim Jagdbeute erlegt, darf er den Wert dafür begleichen, statt das Gleiche als Schadensersatz zu erbringen. Das gilt nach den Hanafiten. Bei ihnen ist die Begleichung des Wertes eine Pflicht, weil es nicht möglich ist, das Gleiche als Ersatz aufzubringen.
10) Es ist zulässig, dass ein Mann im Ihrâm-Zustand einen Ehevertrag mit einer Frau im Ihrâm eingeht, solange die Ehe nicht vollzogen wird und es zu keiner geschlechtlichen Annäherung in irgendeiner Form kommt und er noch in seinem Ihrâm-Zustand bleibt. Zu weiterem ist er nicht verpflichtet, wenn er der hanafitischen Schule in dieser Angelegenheit folgt. Sufyân sagte diesbezüglich: „Ein Muslim darf heiraten, aber die Ehe mit seiner Frau noch nicht eingehen." Gemeint ist, dass der Ehevertrag möglich ist, solange es nicht zu einer geschlechtlichen Beziehung kommt.
11) Wer seinen Haddsch durch Geschlechtlichkeit bricht, kann die Pilgerfahrt als Umra fortführen. Er soll dann im Herzen die Absicht zur Umra fassen. Die zustande gekommene Umra ist nicht gültig. Dann löst er seinen Ihrâm nach der Verrichtung der Umra-Riten auf und holt im betreffenden Jahr den Haddsch nach (Qadâ). Der ursprünglich beabsichtigte Haddsch wird dadurch erfüllt, so wie es eben beim Qadâ der Fall ist: die versäumte Pflicht wird erfüllt. Das ist die Auffassung von Ahmad in dieser Angelegenheit. Der Verfasser der „Hâschiya Al-Dschamal" erklärt: „Bei einigen Pilgern, bei denen es zur geschlechtlichen Beziehung gekommen war, wodurch ihre Pilgerfahrt ungültig wurde, die aber in einer schwierigen Lage waren, weil sie arm waren und nicht im Folgejahr noch einmal zum Haddsch hätten kommen können, rieten mekkanische Gelehrte, sich an die Auffassung von Ibn Hanbal zu halten." Dies beruht auf dem Grundsatz, wie ein Haddsch in eine Umra überführt werden kann.
12) Wenn ein Muhrim nach dem Aufenthalt in Arafa und noch bevor er den zweiten Tahallul vorgenommen hat, die geschlechtliche Beziehung eingeht, dann bricht dies nicht die gesamte Pilgerfahrt, er muss aber ein Kamel schlachten. Dies gilt nach den Hanafiten, weil der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Haddsch ist Arafa" (überl. in den Sunna-Werken außer Abû Dawud). Außerdem sagte er: „Wer Arafa noch vor der Morgendämmerung erreicht, der hat den Haddsch vollzogen. Wer Arafa versäumt, der hat den Haddsch versäumt" (Ibn Abû Schaiba in seinem „Musannaf").
13) Wenn ein Muhrim vor dem Tahallul der Umra oder vor dem ersten Tahallul im Haddsch die geschlechtliche Beziehung eingeht, weil er es vergessen hat, nicht Bescheid weiß oder gezwungen wurde, so macht dies den Haddsch nicht ungültig und es ist auch keine Sühneleistung vorgesehen. So lautet die neue Auffassung von As-Schâfiî und es ist die korrektere Ansicht von beiden in dieser Angelegenheit. Auch gilt dies nach einer Überlieferung von Ahmad. Schaich Al-Islâm Ibn Taimiyya wählte diese Meinung und begründete dies mit dem Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Fürwahr, Allâh hat meiner Gemeinschaft übersehen, was sie versehentlich oder aus Vergessen getan hat, oder wozu sie gezwungen wurde." In einer weiteren Überlieferung heißt es: „Fürwahr, Allâh hat meine Gemeinschaft (von der Schuldhaftigkeit) durch Versehen, Vergessen oder fremden Zwang enthoben" (Ibn Mâdscha).
14) Wenn ein Muhrim auf dem Haddsch mehrmals absichtlich geschlechtlich mit seiner Ehefrau verkehrt und er nicht für das erste Mal eine Sühneleistung erbracht hat, so ist der Haddsch ungültig, wenn dies vor dem Aufenthalt in Arafa geschah. Er muss dann ein Kamel opfern, egal wie oft er seine Tat wiederholt hat. Geschieht dies nach dem Aufenthalt in Arafa und vor dem zweiten Tahallul, so ist sein Haddsch gültig, und auch hier reicht das Opfern eines einzigen Kamels für die mehrfache Wiederholung. Dies ist die Ansicht von Mâlik über die mehrmalige Ausübung der geschlechtlichen Beziehung bei einem Muhrim. Der Autor von „Al-Istidhkâr" schreibt: „Mâlik sagte: ‚Eine Person, die wiederholt Geschlechtsverkehr hatte, muss nur ein einziges Opfer erbringen.'" Das ist auch die Meinung von Atâ und den Schâfiîten. 
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Erleichterungen bei Ihrâm-Verboten - Teil 3
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241417
Jun 13th 2024, 10:19
 
 
15) Als Sühneleistung für die geschlechtliche Beziehung im Ihrâm-Zustand reicht das Schlachten eines einzigen Kamels für den Mann und die beteiligte Frau. Das ist die bekanntere Auffassung der Schâfiîten in dieser Angelegenheit, eine Überlieferung von Ahmad und so wird es auch von Atâ berichtet. In „Al-Mughnî" heißt es: „Von Ahmad wird berichtet, dass er sagte: ‚Ich hoffe, dass für beide ein einziges Opfertier ausreicht.'"
16) Wenn ein Muhrim den Blick auf etwas richtet, das ihn erregt − seine Frau, eine andere, oder eine Abbildung − und es dabei zum Austritt von Samen kommt, ist der Haddsch nicht ungültig und ihm obliegt nichts weiteres, da dies ohne eigentliche geschlechtliche Beziehung und ohne Berühren geschah. Egal, ob dies durch einen Blick oder mehrmalige Blicke geschah, das Urteil ist in beiden Fällen das gleiche. Das ist die Lehre von Abû Thaur, den Hanafiten und As-Schâfiî.
17) Wenn jemand im Ihrâm-Zustand an etwas Erregendes denkt oder sich eine innere Vorstellung davon macht und dabei Samen austritt, so obliegt ihm nichts, denn Gedanken treten beim Menschen ohne seinen Willen und seine Entscheidung auf. Daran ist kein Urteil geknüpft. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Fürwahr, Allâh hat meiner Gemeinschaft das übersehen, was in ihnen selbst als (bloßer) Gedanke aufscheint, solange sie nicht danach handeln oder sprechen" (Al-Buchârî, Muslim). In diesem Punkt stimmen Hanbaliten, Hanafiten und Schâfiîten überein.
18) Wenn ein Muhrim Pflanzen oder Bäume im Haram-Bezirk abschlägt, ist das verpönt, aber es resultiert daraus für ihn nichts. So sagen es die Mâlikiten. In „Al-Mudawwana" heißt es: „Mâlik sagte: ‚Für jemanden, der im Haram-Bezirk einen Baum fällt, gibt es keine Strafe, mit der er zu belegen wäre."
19) Wenn jemand den Haddsch aus irgendeinem Grund versäumt − und den Haddsch kann man, wenn er erst einmal begonnen hat, nur versäumen, weil man sich nicht in Arafa aufgehalten hat − dann geht man durch Tahallul in eine Umra über, ohne ein Opfer zu erbringen und vollzieht den Haddsch im kommenden Jahr. So sagen es die Hanafiten und sie stützen sich dabei auf die Überlieferung von Al-Aswad ibn Yazîd, der sagte: „Ich fragte Umar ibn Al-Chattâb (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) über jemanden, der den Haddsch versäumt hatte, und er sagte: ‚Er beendet dies durch eine Umra ohne Opfertier. Und im nächsten Jahr muss er wieder zum Haddsch kommen."
20) Wenn ein Muhrim mehrere Verbote derselben Art übertritt, muss er ein Opfer erbringen. Wenn er z. B. mehrmals genähte Kleider trägt, sich mehrmals rasiert, sich mehrmals die Nägel schneidet und dergleichen, so genügt ihm eine Sühneleistung für all das, solange er nicht schon eine solche Sühne beim ersten Mal geleistet hat. Es ist dabei egal, ob er die untersagten Handlungen auf einmal oder mit Unterbrechungen getan hat. Die Regelung ist dieselbe, nämlich eine Ersatzleistung für alles zusammen. Dies gilt nicht für Jagdbeute, hier muss für jedes Tier ein gleiches oder entsprechendes erbracht werden oder man speist als Ersatz Arme oder fastet entsprechend. Im Detail kann dies hier nicht erläutert werden. Dies ist die Meinung der Hanbaliten und die ältere Auffassung bei As-Schâfiî.
Bei den Hanbaliten gibt es eine Überlieferung, dass die Beurteilung von Sühneleistungen sich auch auf verbotene Handlungen erstreckt, die von unterschiedlicher Art sind. Wenn der Muhrim also genähte Kleidung trägt, sich rasiert und die Fingernägel kürzt oder irgendetwas ausführt, das ein Opfer erforderlich macht, so muss er für all das zusammen nur eine Sühneleistung erbringen − solange er dies nicht für eine Handlung bereits getan hat, bevor er erneut das Verbot gebrochen hat.
 
 
Anmerkungen:
Imâm An-Nawawî überliefert in „Al-Madschmû" von Imâm Al-Dschuwainî und anderen einen Maßstab für diese verbotenen Handlungen auf dem Haddsch: „Maßstab in dieser Angelegenheit: Wenn eine Person eines der Verbote des Ihrâm aus Vergessen oder unwissend übertritt und es sich dabei um die Beseitigung (bzw. Zerstörung) von etwas handelt, also das Töten von Jagdbeute, Rasieren oder Schneiden von Fingernägeln, so ist unsere Ansicht, dass ein Ausgleich (Fidya) erfolgen muss. Wenn es sich aber um reinen Genuss handelt, wie der Gebrauch von Parfüm, (genähte) Kleidung, Auftragen von Öl auf Kopf oder Bart, Küssen, Berühren und andere geschlechtliche Handlungen mit Lust (außer tatsächlichem Geschlechtsverkehr), so ist keine Fidya notwendig. Wenn es Geschlechtsverkehr ist, so ist nach der korrekten Meinung auch keine Fidya notwendig." Dieser Maßstab beinhaltet, dass jemand, der eines der Ihrâm-Verbote übertritt und dies versehentlich, oder aus Vergessen oder Unwissen in Form einer „Beseitigung" geschieht, dafür nach den Schâfiîten zu keiner Fidya verpflichtet ist. Diese Aussage widerspricht der herrschenden Meinung der Rechtsschule.
 
 
 
 
 
 
 
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Blogtrottr <busybee@blogtrottr.com>: Jun 10 10:26AM

Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Erleichterungen beim Opfertier
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241363
Jun 10th 2024, 09:34
 
 
Es ist Sunna für jeden, der ein Opfertier dabei hat, sei es ein Pflichtopfer oder ein freiwilliges, dass er es am Tag des Opferns in Minâ schlachtet, nachdem er das Bewerfen der Dschamra Al-Aqaba vorgenommen hat. Wünschenswert ist es, dass der Pilger die Schlachtung selbst vornimmt.
Einige der in Bezug auf Schlachtopfer (Hady und Dhabh) erwähnten Erleichterungen sind folgende:
1) Wenn man das obligatorische oder freiwillige Schlachten bis zu den Tagen des Taschrîq, einschließlich des dritten Tages nach dem Opfertag, hinauszögert, ist das zulässig. Von Alî (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte „Die Tage des Opferns sind der Adhâ-Tag und die drei Tage danach." Dieser Ansicht sind As-Schâfiî, Atâ und andere. Auch wurde gesagt: Das Schlachten ist bis zum letzten Tag des Monats Dhû Al-Hiddscha möglich.
2) Es ist zulässig, ein Hady-Opfer in den Nächten zwischen den Opfertagen zu schlachten. Das ist die Ansicht von As-Schâfiî, Ahmad und einer Gruppe von Gelehrten.
3) Es ist erlaubt, das Schlachten (Nahr, Dhabh) eines Opfers nach der Form Tamattu oder Qirân, als freiwilliges Opfer und als Sühne für ein Übertreten der Haddsch-Gebote (außer bei Jagd) an irgendeinem Ort im Haram durchzuführen, wo man will. Der Ort ist nicht auf Minâ beschränkt. Dies gilt nach den Hanafiten und Schâfiîten. As-Schâfiî sagte: „Der ganze Haram-Bezirk ist ein Ort für das Schlachten. Egal, wo man schlachtet, ist dies gültig." Es gibt die Meinung, dass jemand, der ein Hady-Opfer darbringt, dieses schlachten kann, wo er will. Das ist die Auffassung von At-Tabarî.
4) Wenn man eine Person oder anerkannte Einrichtung beauftragt, an seiner Stelle das Schlachtopfer vorzunehmen, ist dies zulässig und nichts weiteres nötig. Auch ist dies gültig, wenn man Bedürftigen das Hady-Opfertier in unversehrtem Zustand übergibt, und sie das Tier schlachten. Im Hadîth von Dschâbir heißt es, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Alî den Auftrag erteilte und dieser Hundert Opfertiere schlachtete, von denen, die er mit sich geführt hatte.
5) Wenn man nach dem Ende der Taschrîq-Tage das an Opfertieren schlachtet, was für einen verpflichtend oder freiwillig ist, so ist dies gültig nach einer Ansicht bei den Schâfiîten. In „Al-Madschmû" heißt es: „Die zweite Ansicht lautet: Die Gelehrten aus Chorasan berichten, dass es dafür keine feste Zeit gibt. Es ist vor dem Opfertag erlaubt, am Opfertag und nach den Tagen des Taschrîq."
6) Es ist Sunna, am Tag des Opferns die Dschamra Al-Aqaba zu bewerfen und dann zu schlachten. Wenn man geschlachtet hat, was für einen verpflichtend oder freiwillig ist, noch bevor man das Bewerfen der Säulen vorgenommen hat, so ist dagegen nichts einzuwenden und was man gemacht hat, ist gültig. Dies stützt sich auf das Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Tu (was du willst), und darin ist nichts auszusetzen" (Al-Buchârî, Muslim). As-Schâfiî meinte: „Hat er geschlachtet, bevor er das Bewerfen vornimmt, oder sich den Kopf rasiert, bevor er schlachtet, oder ein Ritual von denen, die am Tag des Opferns durchgeführt werden, vorgezogen, so liegt darin kein Problem und eine Fidya-Leistung ist nicht notwendig." Das Gesagte entspricht einer Überlieferung von Imâm Ahmad und einer berühmten Ansicht in der Schule des As-Schâfiî. Die Schâfiîten sagen auch: „Wenn man nach Mitternacht in der Nacht vor dem Tag des Opferns und vor der Morgendämmerung schlachtet, ist das ausreichend und man muss nichts weiteres tun. 
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
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Erleichterungen zur &#220;bernachtung in Minâ
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241150
Jun 10th 2024, 09:31
 
 
Das Übernachten in Minâ in der Nacht vor dem Aufenthalt in Arafa ist nach der Übereinkunft der vier Imâme Sunna. Wenn man es unterlässt, hat dies jedoch keine Auswirkungen, auch wenn es gegen die Sunna verstößt. Was das Übernachten in Minâ in den Taschrîq-Nächten (11., 12., 13. Nacht des Monats Dhû Al-Hiddscha) anbelangt, so ist die Mehrheit der Gelehrten unter den Mâlikiten, Schâfiîten und Hanbaliten der Auffassung, dass das Übernachten in Minâ in diesen Nächten vorgeschrieben (wâdschib) ist. Bei einer Unterlassung ist ein Opfertier zu schlachten. Die Hanafiten sind der Meinung, dass das Übernachten in Minâ in den Taschrîq-Nächten lediglich Sunna sei und keine Pflicht. Bei einer Unterlassung ist nichts vorzunehmen, außer dass dies der Sunna widerspricht.
Einige Punkte zu den Erleichterungen bei der Übernachtung in Minâ:
1) Wenn man sich nach Arafa begibt, ohne vorher nach Minâ zu gehen, ist das keine Sünde. Wie erwähnt, ist die Übernachtung in Minâ in der Nacht vor Arafa übereinstimmend eine Sunna-Handlung. Doch damit hat man die vorzüglichere Handlung, die mehr Lohn erbringt, unterlassen.
2) Es ist erlaubt, die Übernachtung in Minâ während der Taschrîq-Tage zu unterlassen und dies hat keine Konsequenzen, falls man sich nach den Hanafiten richtet. Bei ihnen ist die Übernachtung in Minâ in den Taschrîq-Tagen nur Sunna und nicht verpflichtend. Auch ist dies eine Überlieferung von Ahmad. Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) erlaubte Abbâs, in Mekka zu übernachten, damit er sich um das Tränken der Pilger kümmert. Nach dem Analogieschluss sind damit alle weiteren Angelegenheiten einbezogen, die eine Übernachtung außerhalb von Minâ erforderlich machen, wie z. B. Angst um das eigene Leben oder Vermögen, Gefahr für einen Patienten, Hilfeleistung für eine ältere Person oder jemanden in Not oder das Auftreten einer Krankheit, durch die der Aufenthalt in Minâ nur schwer erträglich würde. Von Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird berichtet, dass er sagte: „Wenn du das Bewerfen (der Säulen) vorgenommen hast, so halte dich auf, wo du bist." Atâ sagte: „Es ist in Ordnung, wenn man die Nächte von Minâ in Mekka (in einem Landgut) verbringt. Mudschâhid sagte: „Es spricht nichts dagegen, den Anfang der Nacht in Mekka und das Ende in Minâ zu verbringen oder den Anfang in Minâ und das Ende in Mekka."
3) Aus der Ansicht der Hanafiten, welche den Aufenthalt in Minâ in den Taschrîq-Tagen als Sunna ansehen, leitet sich Folgendes ab: Wenn ein Muhrim (jem. im Ihrâm-Zustand der Pilgerverbote) einen anderen mit dem Bewerfen der Säulen (Dschimâr) beauftragt, weil er durch einen Entschuldigungsgrund daran gehindert wird, dann ist es ihm erlaubt, Minâ noch vor Ablauf der Taschrîq-Tage zu verlassen. Genauso ist ihm das erlaubt, bevor der Beauftragte stellvertretend für ihn den Dschimâr vorgenommen hat. Für ihn ist keine Ersatzhandlung vorgeschrieben. Das folgt aus der Aussage der Hanafiten, die (wie beschrieben) den Aufenthalt in Minâ nur als Sunna ansehen.
3) Die Schâfi'iten meinen, dass eine Übernachtung in Minâ während der Taschrîq-Tage vorgeschrieben (wâdschib) ist. Sie sehen diese Pflicht aber nur für den größten Teil der Nacht vor, nicht für die gesamte Nacht. Wenn dementsprechend der Pilger einen Teil der Nacht außerhalb, aber doch den größten Teil in Minâ verbringt, ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man sich in dieser Angelegenheit auf die schâfiitische Ansicht stützt.
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Erleichterungen beim Aufenthalt in Arafa
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241153
Jun 10th 2024, 09:32
 
 
Der Aufenthalt in Arafa ist ein wesentlicher Pfeiler des Haddsch und sogar der größte darunter. So beschrieb der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) den gesamten Haddsch mit den Worten: „Der Haddsch ist Arafa." Daher stimmen die vier Imâme darin überein, dass der Aufenthalt in Arafa eine der Säulen des Haddsch und ein Haddsch ohne ihn nicht gültig ist. Für einen zum Haddsch Verpflichteten entfällt diese Pflicht erst, wenn er sie verrichtet hat. Gleichwohl gibt es unterschiedliche Auffassungen in den Einzelheiten bezüglich des Aufenthalts in Arafa − wann dieser beginnt und wie lange er dauert. Auf all dies kann hier jedoch nicht eingegangen werden.
Zu den Erleichterungen für den Aufenthalt in Arafa gehören folgende:
1) Wenn jemand in Namira steht, nachdem die Sonne den Zenith überschritten hat, bis zum Sonnenuntergang, ist sein Haddsch gültig. Dies basiert auf einer der beiden Aussagen der Gelehrten, nach der Namira zum Gebiet von Arafa zählt. Schaich Ibn Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) hat dies folgendermaßen erklärt: „Zwar habe ich niemanden gesehen, der dies ausdrücklich so sagt, aber es geht implizit aus dieser Aussage hervor."
2) Wenn der Pilger tagsüber in Arafa steht und vor Sonnenuntergang aufbricht, ohne einen Teil der Nacht dort zu verbringen, ist es für ihn ausreichend und er hat keine Ersatzhandlung zu erbringen. Dies folgt aus der korrekteren der beiden Meinungen bei den Schâfiîten in dieser Angelegenheit. Belegt wird dies durch das Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wer mit uns zusammen dieses Gebet erreicht hat und davor nach Arafât kommt, sei es tagsüber oder nachts, dessen Haddsch ist vollständig und er kann seine Ungepflegtheit beenden" (überliefert in den Sunna-Werken).
3) Wenn ein Pilger Arafa vor Sonnenuntergang verlässt und nicht mehr zurückkehrt, um einen Teil der Nacht dort zu verbringen, ist es für ihn gültig, doch er muss ein Opfertier darbringen. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Mâlik widersprach und sagte: „Der Aufenthalt (in Arafa) ist nur gültig, wenn man mindestens einen Teil der Nacht (dort) verbringt."
4) Wenn bei der Bestimmung des Tages von Arafa ein Fehler gemacht wird und die Pilger sich insgesamt an einem anderen Tag als an Arafa dort aufhalten (z. B. am 8. Tag, also dem „Tag des Tränkens", oder am 10. Tag, der bereits der Festtag ist), wenn dies also durch eine inkorrekte Bestimmung des Neumonds am Anfang des Dhû Al-Hiddscha geschah, so ist dies trotzdem gültig, weil sie sich alle darauf geeinigt haben. Imâm Ahmad hat dies so bestätigt. Als Beleg wird folgendes Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) herangezogen: „Der Tag von Arafa ist der Tag, den die Menschen festlegen" (Ad-Dâraqutnî).
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
Artikel - Islamweb
 
Verschiedene Erleichterungen
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241420
Jun 10th 2024, 09:31
 
 
Dies sind einige allgemeine Erleichterungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Haddsch-Rituale. Es gibt noch einiges, das nicht unter die behandelten Punkte fällt. Dies lässt sich in folgenden Fragen zusammenfassen:
1) Eine Frau darf während des Haddsch Präparate zur Verhinderung der Menstruation einnehmen, damit die Monatsregel nicht einsetzt, bis sie den Tawâf durchgeführt hat und die Rituale des Haddsch nicht beeinträchtigt werden. Wenn sie solche Präparate zum Verhindern der Menstruation zur Verfügung hat, ist das kein Problem. Von der Scharîa aus ist dagegen weder etwas einzuwenden, noch liegt darin ein Schaden. Entsprechende Fatâwâ wurden von einer Reihe zeitgenössischer Gelehrten erteilt, darunter Schaich Abdulazîz Ibn Bâz (Allâh erbarme sich seiner).
2) Für einen Betenden in der Haram-Moschee ist eine Sutra (Gegenstand, mit dem man seinen Gebetsbereich abgrenzt; AdÜ) nicht notwendig. Es ist kein Problem für einen Betenden, wenn andere Leute vor ihm vorübergehen. Er muss daher niemanden daran hindern oder gar ihn stoßen. Ibn Qudâma sagte: „Für die anderen Gebete in Mekka ist keine Sutra erforderlich." Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wurde gesehen, wie er in der Nähe des Tores der Banû Sahm betete. Die Menschen gingen vor ihm vorbei und dazwischen war keine Sutra. Imâm Ahmad sagte: „Weil Mekka nicht wie andere Orte ist." Mekka ist etwas Besonderes und dort ist es schwierig für die Menschen, ständig eine Sutra zu haben. Diese Erschwernis wird durch die Scharîa aufgehoben. Eine solche Sutra könnte die Bewegung derjenigen einschränken, die die Kaaba umrunden. Aus diesem Grund wird die Sutra aufgehoben. Doch als Betender soll man, so gut es geht, eine Stelle suchen, die weit vom Tawâf-Platz entfernt ist. Der gesamte Haram-Bezirk wird hierbei wie Mekka beurteilt.
3) Ein freiwilliges Gebet, das nicht an einen bestimmten Grund gebunden ist, gilt im Haram zu keiner Zeit als verpönt, egal ob in Mekka oder im übrigen Haram-Gebiet.
4) Es ist nichts daran auszusetzen, wenn eine Frau in der Monatsregel oder als Wöchnerin im Ihrâm-Zustand Qurân oder andere Gebete liest. Wie Schaich Ibn Bâz (Allâh erbarme sich seiner) sagt, gibt es keinen expliziten authentischen Text, der Frauen in der Menstruation oder im Wochenbett das Lesen des Qurâns verbietet. Das überlieferte Verbot, Qurân zu rezitieren, bezieht sich nur auf jemanden im Dschunub-Zustand (nach geschlechtlicher Beziehung). Die Erlaubnis der Qurân-Rezitation für die genannten Frauen im Ihrâm bezieht sich auf auswendiges Lesen, ohne den Mushaf zu berühren.
5) Es ist zulässig, dass jemand, der den pflichtmäßigen Haddsch („Haddsch des Islâm") nicht selbst ausführt, einen anderen bevollmächtigt, für ihn den Haddsch zu vollziehen. So etwas ist gültig, auch wenn es besser ist, selbst zum Haddsch zu gehen. So meinen es Hanafiten und Mâlikiten. Sie stützen sich dabei auf den Hadîth einer Frau aus den Chath'am, die zum Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) kam, um ihn über die Pilgerfahrt für ihren Vater zu befragen. Er sagte zu ihr: „Vollziehe den Haddsch für deinen Vater" (At-Tirmidhî, An-Nasâî), wobei er nicht fragte, ob sie schon den Haddsch für sich selbst vollzogen habe oder nicht.
6) Wenn jemand eine Pilgerfahrt mit verbotenem Geld unternimmt, ist seine Pilgerfahrt gültig, unabhängig davon, ob es ein verpflichtender oder freiwilliger Haddsch war. Doch so jemand begeht eine Sünde. Zwischen der Aussage der Gültigkeit und der Sündhaftigkeit ist kein Widerspruch. Eine Folge von Sünde ist Strafe, aber eine Folge von Gültigkeit wäre, dass die Tat (nach Ausführung) nicht mehr notwendig wird. Für Hanafiten, Mâlikiten und Schâfiîten ist ein Haddsch mit verbotenem Geld gültig.
7) Wenn ein Pilger sich in den Ihrâm-Zustand nach der Ifrâd-Form begibt (also nicht Qirân oder Tamattu), ist es ihm erlaubt, den Ihrâm mit der Niyya zur Umra zu verbinden, egal, ob er diese Niyya fasst, nachdem er alle Haddsch-Riten durch Tahallul abgeschlossen hat oder dies noch nicht vollständig geschehen ist. Die Beurteilung dieser Frage als erlaubt und gültig ist eine von zwei Aussagen bei den Hanafiten. Auch die Hanbaliten sagen, dass es in Fällen von Notwendigkeit möglich ist. Nach Ibn Taimiyya ist es korrekt, eine Umra in den Haddsch einzufügen, auch wenn es als verpönt gilt. Die Schâfiîten sehen es als korrekt an, eine Umra anzuschließen, wenn der erste Teil des Haddsch beendet wurde, also nach dem Bewerfen der Säulen am zweiten Taschrîq-Tag. Wer den Ihrâm zur Umra an den restlichen Taschrîq-Tagen anlegt, tags oder nachts, so ist das gültig. Eine andere Form ist dabei nicht korrekt. Nach der Auffassung der Schâfiîten und Hanbaliten obliegt dem Pilger nichts weiteres, wenn er so die Umra mit dem Haddsch verbunden hat. Und Allah weiß es am Besten!
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
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Erleichterungen bei Aufenthalt und &#220;bernachtung in Muzdalifa
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241288
Jun 10th 2024, 09:32
 
 
Der Aufenthalt in Muzdalifa ist nach den vier Imâmen verpflichtend, obwohl sie unterschiedliche Auffassung über Dauer und Zeitpunkt dieses Aufenthalts haben. Im Detail kann dies hier nicht erläutert werden. Das Zusammenlegen des Maghrib- und des Ischâ-Gebets in Muzdalifa ist nach der Mehrheit der Gelehrten Sunna, nach den Hanafiten sogar eine Pflicht.
 
 
Wenn jemand den Aufenthalt oder die Übernachtung in Muzdalifa unterlässt, ist nach übereinstimmender Auffassung sein Haddsch gültig, er muss aber als Ersatz ein Opfertier erbringen, weil er einen Pflichtteil versäumt hat.
Zu den Erleichterungen beim Aufenthalt in Muzdalifa gehören folgende:
1) Wenn ein Pilger Maghrib betet, bevor er nach Muzdalifa kommt, und nicht Maghrib und Ischâ zusammenlegt, ist sein Gebet gültig und er muss es auch nicht in Muzdalifa wiederholen. Das ist Auffassung der Mehrheit der Gelehrten.
2) Wenn ein Pilger das Maghrib- und Ischâ-Gebet zur Zeit des Maghrib zusammenlegt oder beide zusammen an einem anderen Ort als Muzdalifa verrichtet, ist dies zulässig und es hat keine weiteren Konsequenzen. Dies gilt nach der Lehre von Mâlik, As-Schâfiî und Ahmad.
3) Wenn er die Übernachtung in Muzdalifa unterlässt, obliegt ihm nichts weiter, wenn er sich nach der schâfiitischen Ansicht richtet, wonach die Übernachtung Sunna ist. Dies ist auch eine Überlieferung bei Ahmad. Nach dieser Ansicht und Überlieferung hat man nichts zu erbringen, wenn man die Übernachtung auslässt. Ibn Dschamâa sagte: „Das Wort von Ar-Râfiî in seinem Kommentar weist darauf hin, dass er dies bevorzugt hat."
4) Wenn man Muzdalifa nach Mitternacht verlässt und dort nicht bis zum Beginn des Morgenlichts (Fadschr) am Tag des Opferns verweilt, ist das gültig und es obliegt einem nichts weiteres. An-Nawawî sagte in „Al-Madschmû": „Wenn er nicht zu den Schwachen gehört und nach Mitternacht noch vor Ende des zweiten Teils der Nacht vor Fadschr aufbricht, ist dies erlaubt und kein Opfertier zu erbringen." Nach dieser Auffassung ist es erlaubt, Muzdalifa zu verlassen, wenn die Hälfte der Nacht verstrichen ist und man kann auf die Übernachtung verzichten, um damit Gedränge und damit verbundene Unannehmlichkeiten und Erschwernis zu vermeiden. Dies kann aus der Scharîa abgeleitet werden, denn Allâh der Erhabene sagt: „Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt" (Sûra 22:78).
5) Wer Muzdalifa erst in der zweiten Hälfte der Nacht erreicht, für den ist es ausreichend und es obliegt ihm nichts weiteres. Das ist genau so wie bei jemandem, der Arafât in der Nacht erreicht, ohne tagsüber dort zu verweilen. In beiden Fällen ist nichts weiter zu unternehmen.
6) Wer Arafât in der Nacht vor dem Opferfest erreicht und wegen seines Aufenthalts dort nicht in Muzdalifa übernachten kann, dem obliegt nichts weiteres.
7) Wenn ein Pilger in der zweiten Hälfte der Nacht vor dem Opferfest von Arafa nach Mekka aufbricht, den Tawâf Al-Ifâda (Umrundung der Kaaba) verrichtet und wegen dieses Tawâfs die Übernachtung in Muzdalifa versäumt, so ist nichts weiteres notwendig: Er hat sich mit einem Pflichtteil beschäftigt und damit ist dies ähnlich wie bei jemandem, der durch den Aufenthalt (in Arafât) beschäftigt war (und nicht nach Muzdalifa konnte). So haben es einige Schâfiîten gesagt. 
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
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Erleichterungen beim Bewerfen der S&#228;ulen – Teil 2
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241294
Jun 10th 2024, 09:33
 
 
9) Der Beauftragte wirft erst die Steine für sich selbst und dann für die andere Person, die er vertritt und dies macht er bei allen drei Säulen. Er macht dies auf einmal und es ist nicht nötig, dass er dafür erst einmal alle drei Säulen für sich bewirft und dann weggeht, um zurückzukommen und noch einmal für die vertretene Person zu werfen.
10) Wenn der Pilger einen Teil der sieben Kieselsteine wirft, z. B. zwei, drei oder mehr oder weniger, und dann innehält, um sich auszuruhen oder aus einem anderen Grund und dann mit dem Bewerfen fortfährt und den Rest der sieben Steine wirft, so ist das gültig und es obliegt ihm nichts weiteres. Er muss also nicht mit sieben neuen Kieselsteinen beginnen. Dies entspricht der Meinung der Schâfiîten in dieser Angelegenheit, da sie eine ununterbrochene Abfolge beim Werfen der Steinchen nicht als Bedingung für die Gültigkeit des Werfens betrachten.
11) Das Einhalten der ununterbrochenen Abfolge beim Bewerfen der drei Säulen ist eine Sunna und es hat keine Auswirkung, wenn man dies nicht so macht. Wenn man also die erste Säule bewirft und dann durch etwas abgelenkt wird, ein Hindernis auftritt oder man müde und erschöpft ist, darf man die Abfolge des Bewerfens unterbrechen. Danach macht man einfach bei der Säule weiter, an der man unterbrochen hat, weil diese Abfolge eine Sunna ist. So ist es nach der Auffassung der Schâfiîten. An-Nawawî sagt in „Al-Madschmû": „Die ununterbrochene Abfolge ist eine Sunna und nach unserer Schule keine Pflicht. So haben es die meisten verkündet."
12) Wenn ein Pilger die Säule mit sieben Kieselsteinen auf einmal bewirft und diese verstreut auf den Platz der Säule fallen, ist es für ihn gültig und nichts weiter zu unternehmen. Das ist die Auffassung von Atâ. Der Autor von „Al-Mughnî" schreibt: „Atâ sagte: ‚Das ist gültig für ihn, und bei jedem Kieselstein soll er Allâhu Akbar sagen.'"
13) Wenn man einen oder zwei Kieselsteine zu werfen vergisst oder sich bei der Anzahl irrt, ist das zulässig und nichts weiter obliegt nach einer Überlieferung von Imâm Ahmad. Der Autor von „Al-Mughnî" schreibt: „Wenn ein oder zwei Kieselsteine fehlen, ist das in Ordnung, doch es sollen nicht mehr sein. Ibn Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) pflegte zu sagen: „Es kümmert mich nicht, ob ich sechs oder sieben Steinchen geworfen habe" (Ibn Abû Schaiba).
14) Wenn er die Säulen bewirft, ohne auf die Reihenfolge zu achten, also mit der Dschamra Al-Aqaba beginnt, dann die mittlere Säule bewirft und dann die andere, so ist es für ihn gültig und er muss nichts weiteres machen. Das ist die Auffassung der Hanafiten. Al-Kâsânî schreibt in „Badâi As-Sanâi": „Man kann die eine Säule unabhängig von der anderen bewerfen. Belegt wird dies dadurch, dass man am Tag des Opferns die Dschamra Al-Aqaba bewirft, aber nicht die anderen. Da es erlaubt ist, die eine Säule von den anderen getrennt zu bewerfen, ist die Reihenfolge keine Bedingung. Ibn Hazm überliefert in „Al-Muhallâ" von Humaid, dass er in Mekka am zweiten Tag des Opferfestes zu Al-Hasan Al-Basrî kam. Dieser hatte mit der Dschamra Al-Aqaba begonnen, dann die mittlere und dann die andere beworfen. Er sagte: „Da befragte ich die Gelehrten von Mekka darüber und keiner hat dies missbilligt."
15) Wenn ein Pilger die Säule aus der Ferne bewirft und der Kieselstein bei oder in der Nähe der Säule herunterfällt, ist dies ebenfalls ausreichend. Für die Gültigkeit des Werfens ist es nicht erforderlich, dass man genau die Mitte der Säule trifft. Was in der Nähe davon ist, wird genauso betrachtet, weil es dazu gehört.
16) Auch ist es gültig, egal, aus welchem Material aus der Erde das stammt, womit er die Säule bewirft: egal ob Stein, Ton oder etwas anderes. So lautet die Auffassung der Hanafiten.
17) Es ist keine Bedingungen für die Korrektheit des Bewerfens, dass man die Kieselsteine in Muzdalifa sammelt. Es ist genauso gültig, wenn man Steinchen wirft, die man irgendwo anders im Haram-Bezirk gesammelt hat: in Minâ oder Mekka. Auch ist es gültig, wenn man die Steinchen dort aufsammelt, wo das Bewerfen stattfindet, und nichts weiteres obliegt einem. Von Imâm Ahmad wird überliefert: „Nimm die Steine vor dort, wo du es möchtest."
18) Wenn man die Kieselsteine aus dem Bereich um die Säule nimmt, um damit zu werfen, obwohl andere diese schon dazu verwendet haben, ist das auch gültig und keine Verpflichtung entsteht daraus. Dies ist die Ansicht der Schâfiîten.
19) Sunna ist es, dass die Steine die Größe von Kieselsteinen haben. Wirft man einen größeren oder kleineren Stein, so ist das ausreichend und nichts weiteres ist nötig. As-Schâfiî sagte in „Al-Umm": „Wenn man mit etwas Kleinerem oder Größerem als das wirft, so gefällt mir das nicht, aber man muss das Werfen nicht wiederholen."
20) Wenn ein anderer für ihn die Kieselsteine sammelt und sie wirft, ist das gültig. Als Beleg hierfür wird der Hadîth von Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) herangezogen, der berichtet: „Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte am Morgen von Aqaba, während er auf seinem Kamel saß: ‚Hebe für mich die Steinchen auf.' Er sagte: ‚Da hob ich für ihn sieben Steinchen auf, die so groß wie Kieselsteine waren. Er schüttelte den Staub davon ab und sagte: ‚So wie diese hier. Werft mit ihnen.' Dann sagte er: ‚O ihr Menschen! Übertreibt nicht in der Religion. Denn die vor euch hat die Übertreibung in der Religion zugrunde gerichtet'" (Ibn Mâdscha).
 
21) Wenn man einen Kieselstein auf die Säule wirft und zweifelt, ob er hineingefallen ist oder nicht, so genügt ihm das. Dies ist die ältere Meinung von As-Schâfiî, wie sie von einigen Schâfiîten zitiert wird. Denn das Offensichtliche ist, dass er in die Dschamra gefallen ist (nach dem Grundsatz, dass im Zweifelsfall das Wahrscheinlichere anzunehmen ist; AdÜ).
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
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Erleichterungen beim Rasieren des Kopfes
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241366
Jun 10th 2024, 09:34
 
 
Es ist Sunna für einen Pilger, seinen Kopf zu rasieren oder die Haare zu kürzen, nachdem er die Dschamra Al-Aqaba beworfen und das Opfertier geschlachtet hat. Beim Mann gilt Rasieren besser als Kürzen. Der Frau ist es vorgeschrieben, ihr Haar um eine Fingerspitze zu kürzen. As-Schâfiî sagte: „Es ist wünschenswert, dass eine Frau an allen Seiten des Kopfes die Haare um eine Fingerspitze kürzt."
Zu den Erleichterungen beim Rasieren gehören folgende:
1) Wenn man sich rasiert oder die Haare kürzt, bevor man das Bewerfen der Säulen oder das Schlachten vorgenommen hat, ist es gültig und nichts weiter zu tun. Dies ist die Lehre von As-Schâfiî, eine Überlieferung von Ahmad und die Meinung von Atâ und anderen Gelehrten. Dabei ist es egal, ob dies aus Vergessen geschieht, oder weil man die Sunna nicht kennt oder absichtlich so handelt. Der Beleg für die Zulässigkeit ist in den beiden Sahîh-Werken überliefert: Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) stand bei der Abschiedspilgerfahrt in Minâ vor den Menschen, und sie fragten ihn. Da kam ein Mann zu ihm und sagte: „Ich wusste es nicht, also habe ich meine Haare rasiert, bevor ich geschlachtet habe." Darauf sagte er: „Schlachte, und dagegen ist nichts einzuwenden." Ein anderer kam und sagte: „Ich wusste es nicht, also habe ich geschlachtet, bevor ich die Säulen beworfen habe." Er sagte: „Wirf, und dagegen ist nichts einzuwenden." Und der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wurde nicht nach etwas gefragt, wo es um das zeitliche Vorziehen oder Verschieben ging, außer, dass er sagte: „Mach (es so) und dagegen ist nichts einzuwenden." Atâ sagte: „Wer eine rituelle Handlung vor einer anderen durchführt, so ist das nicht weiter schlimm."
2) Es ist Sunna für einen Pilger, seine Haare in Minâ zu rasieren oder zu kürzen. Tut er dies außerhalb von Minâ, auch wenn dies in seinem Heimatland geschieht, so ist das für ihn gültig und es obliegt ihm nichts.
3) Es ist erlaubt, das Rasieren oder Kürzen bis zum letzten der Opfertage zu verschieben. Verschiebt er es noch weiter, so ist das gültig und er muss nichts weiter tun. So sagte es Atâ und dies ist auch die Auffassung von As-Schâfiî und eine Überlieferung von Ahmad.
4) Das Mindeste beim Rasieren oder Kürzen der Haare sind drei Kopfhaare. Weniger ist nicht ausreichend. So lautet die Lehre von As-Schâfiî.
5) Für Frauen ist Rasieren nicht vorgesehen. Es gilt bei ihnen als verpönt, weil es bei ihnen eine Neuerung darstellt und eine Entstellung ist. Pflicht ist bei ihnen das Kürzen der Haare. Der Sunna entspricht es, dass die Frau von allen Seiten ihrer Haare ungefähr um eine Fingerkuppe kürzt. Das Mindeste sind nach As-Schâfiî drei Haare.
6) Am besten ist es für einen Pilger, seine ganzen Haare auf einmal zu rasieren bzw. zu kürzen. Geschieht dies zu zwei oder drei unterschiedlichen Zeiten, ist das gültig und nichts weiteres nötig, doch die Tat verliert an Vorzüglichkeit.
7) Für Männer ohne Haarwuchs ist es erwünscht, mit dem Rasiermesser über den Kopf zu fahren, doch Pflicht ist das nicht. Unterlässt man es, so obliegt einem nichts weiter. So ist dies nach der Mehrheit der Gelehrten mit Ausnahme von Abû Hanîfa.
 
 
 
 
 
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Artikel - Islamweb
 
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Erleichterungen beim Bewerfen der S&#228;ulen – Teil 1
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=articles&id=241291
Jun 10th 2024, 09:33
 
 
Das Bewerfen der Dschamra Al-Aqaba (große Säule) am Tag des Opferns und der drei Dschamarât (Säulen) an den Taschrîq-Tagen ist nach den vier Imâmen übereinstimmend Pflicht (wâdschib). Lässt man dies aus, so ist der Haddsch zwar gültig, aber man muss einen Ausgleich durch ein Opfertier erbringen, weil ein Pflichtteil fehlt. Beim Bewerfen der Dschamra Al-Aqaba ist es Sunna, dies am Vormittag am Tag des Opferns vorzunehmen und die Möglichkeit dauert bis zum Tagesende. Beim Bewerfen der Säulen an den Taschrîq-Tagen ist es Sunna, dass dies am Nachmittag (nachdem die Sonne den Zenith überschritten hat) bis zum Abend geschieht.
Einige der Erleichterungen bezüglich des Bewerfens der Säulen sind:
1) Wenn ein Pilger vor dem Tag des Opferns die Dschamra Al-Aqaba nach der Hälfte der Nacht bewirft, so ist das gültig und er muss nichts weiteres unternehmen. Dies ist die Meinung von Atâ, As-Schâfiî und Ahmad. Beleg für die Zulässigkeit ist, dass der Prophet Umm Salama in der Nacht des Opferns losschickte und sie die Säule noch vor der Morgendämmerung bewarf. Dann ging sie zum Ifâda-Tawâf. Von Asmâ bint Abû Bakr (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) wird auch berichtet, dass sie die Säulen in der Nacht bewarf.
2) Nach übereinstimmender Auffassung der vier Gelehrten ist das Bewerfen der Säulen nach der Morgendämmerung und vor Sonnenaufgang am Tag des Opferns gültig und nichts dagegen einzuwenden.
3) Wenn ein Pilger das Bewerfen der Dschamra Al-Aqaba am Tag des Opferns bis zum Ende des Tages hinauszögert, ist dies zulässig und es spricht nichts dagegen. Ibn Abdulbarr schreibt: „Sie (die Gelehrten) stimmen überein, dass, wer die Säulen am Tag des Opferns vor Sonnenuntergang bewirft, er sie zu ihrer (richtigen) Zeit beworfen hat."
4) Wenn ein Pilger das Bewerfen der Dschamra Al-Aqaba bis zur Nacht hinauszögert, ist dies nach einer Aussage bei den Schâfiîten gültig und es besteht keine weitere Verpflichtung. Der Beleg für die Zulässigkeit ist das Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), als ihn jemand am Tag des Opferns fragte: „Ich habe (die Säulen) beworfen, nachdem es schon Abend war." Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte darauf: „Daran ist nichts auszusetzen." Auf eine Zulässigkeit verweist auch das allgemein gehaltene Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wirf und daran ist nichts auszusetzen" (Al-Buchârî, Muslim).
5) Wenn ein Pilger das Bewerfen an den Taschrîq-Tagen (außer am Tag der Abreise) bis nach Sonnenuntergang hinauszögert und dann das Bewerfen in der Nacht vornimmt, ist das gültig und nichts weiteres obliegt ihm. An-Nawawî sagt in „Al-Madschmû", nachdem er erklärt, dass die Zeit zum Bewerfen bis zum Sonnenuntergang andauert: „Hier gibt es eine berühmte Ansicht, nämlich, dass dies bis zum zweiten Morgenlicht in dieser Nacht andauert."
6) Wenn ein Pilger das Bewerfen einer oder aller Säulen an einem der Taschrîq-Tage (einschließlich der Dschamrat Al-Aqaba am Tag des Opferns) auf später verschiebt und dann das Bewerfen von allen am dritten Taschrîq-Tag vornimmt, ist das für ihn gültig, weil die Tage in Minâ als eine einzige Zeit betrachtet werden. Dies ist die anerkannte Auffassung unter den Hanbaliten, die korrekte Ansicht bei den Schâfiîten und die Auffassung von Abû Yûsuf und Muhammad As-Schaibânî unter den Hanafiten, da vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) eine solche Erleichterung der übrigen Haddsch-Pflichten am Îd-Tag und den Taschrîq-Tagen überliefert wird. Immer wenn er über den Zeitpunkt des Verschiebens oder Vorziehens einer Handlung diesbezüglich befragt wurde, sagte er: „Mach dies, und dagegen ist nichts einzuwenden."
7) Es ist erlaubt, das Bewerfen der Säulen an den Taschrîq-Tagen am Vormittag vorzunehmen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Dies ist eine nicht so verbreitete Auffassung von Abû Hanîfa und die Aussage von Tâwûs und Ikrima unter den frühen Gelehrten. Auch viele zeitgenössische Gelehrte neigen dazu, so Schaich Abdullâh Âl Mahmûd, Schaich Abdurrahmân Nâsir As-Sa'dî und Schaich Mustafâ Az-Zarqâ. Diejenigen, die dies für erlaubt ansehen, stützen sich auf die Notwendigkeit, von den Menschen Erschwernisse abzuwenden und alle Unannehmlichkeiten zu vermeiden, die entstehen, wenn das Bewerfen der Säulen am Nachmittag geschieht. Außerdem gilt der allgemeine Wortlaut des Prophetenworts: „Tu dies und dagegen ist nichts einzuwenden." Dieser Hadîth steht in den beiden Sahîh-Werken und ist ein eindeutiger und authentischer Text über die Zulässigkeit des Bewerfens der Säulen am Vormittag oder das Verschieben auf den Nachmittag. Diejenigen, die es für erlaubt ansehen, stützen sich auf die Überlieferung des Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), als er den Hirten die Erlaubnis erteilte, das Bewerfen der Säulen nachts oder zu irgendeiner Tageszeit vorzunehmen (überliefert von Ad-Dâraqutnî u. a.). Dementsprechend ist es zulässig, den Dschimâr zu jeder Stunde am Tag oder in der Nacht auszuführen, ähnlich wie Opfern und Rasieren des Kopfhaars und ähnlich wie beim Tawâf Al-Ifâda, der zu den größten Säulen der Haddsch zählt. Die Gelehrten haben diese Handlung großzügig ausgelegt und zugelassen, dass der Tawâf zu irgendeiner Stunde am Tag oder in der Nacht am Festtag oder den anderen Taschrîq-Tagen durchgeführt wird.
8) Es ist erlaubt, sich beim Bewerfen der Säulen vertreten zu lassen, wenn man nicht dazu in der Lage ist, dies selbst durchzuführen. Dies kann aufgrund von Krankheit geschehen oder von hohem oder zu jungem Alter. Auch gilt dies für Personen, die sich um andere Sorgen machen: eine Schwangere oder eine Frau mit einem Kind, die niemanden findet, der auf das Kind aufpassen könnte, bis sie zurück ist, denn solche Personen sind im Gedränge der Menschen zum Zeitpunkt des Dschimâr Gefahren ausgesetzt und können Schaden erleiden. Die Gelehrten haben diese Angelegenheit klar dargestellt und argumentieren mit dem Hadîth von Dschâbir (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), der sagte: „Wir waren auf dem Haddsch mit dem Gesandten Allâhs und mit uns waren Frauen und Kinder. Also sprachen wir an ihrer Stelle die Talbiya und bewarfen an ihrer Stelle die Säulen" (Ibn Mâdscha). Die Zulässigkeit der Stellvertretung wird auch durch das Wort des Erhabenen belegt: „Daher fürchtet Allâh, soweit ihr könnt" (Sûra 64:16). Auch sprach der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wenn ich euch etwas auftrage, so kommt ihm nach, so gut ihr könnt" (Al-Buchârî, Muslim). „Keinen Schaden (zufügen) und keine Schädigung (ist zu erleiden)!" (Ibn Mâdscha, Mâlik).
Schaich Ibn Uthaimîn sagte: „Wem es schwerfällt, das Bewerfen selbst vorzunehmen, so wie Kranken, älteren Menschen, schwangeren Frauen o. a., so dürfen diese jemanden bestimmen, der sie beim Bewerfen vertritt. Dies gilt bei einem Pflicht-Haddsch oder bei einem freiwilligen und egal, ob man selbst die Kieselsteine gesammelt hat und sie dem Beauftragten übergibt oder dieser sie selbst sammelt. All dies ist erlaubt."
 
 
 
 
 
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